Folgende Befreiungen können beim zu versteuernden Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit beantragt werden:
Vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge;
Beiträge an geeignete italienische Rentenkassen bis zu 5.164,57€;
Rückerstattung von Reise- und Hotelkosten von Geschäftsreisen bis zu einem maximalen Betrag von 46,48€ innerhalb Italiens und 77,47€ ins Ausland;
Rückerstattung von Wäscherei-, Park- und Telefonkosten für berufliche Tätigkeiten in einer anderen Stadt;
Zuschüsse für von den Arbeitgebern bezahlte Firmenessen;
Rückerstattung von Lohn in Form von Sachleistungen (z.B. Beförderung zum und vom Arbeitsplatz, die vom Arbeitgeber bezahlt wird);
Aktienprogramme, die unter bestimmten Konditionen genehmigt werden;
Unterhaltszahlungen an einen Ehepartner (von denen der Steuerzahler legal getrennt oder geschieden ist);
Aufwendungen in Verbindung mit Kapitaleinkommen.
Außerdem gibt es für die folgenden Aufwendungen eine Steuergutschrift von bis zu 19%:
Hypothekenzinsen auf den Hauptwohnsitz (Erstwohnsitz) oder Grund in Italien, vorausgesetzt dass das Darlehen in einem EU-Land in Anspruch genommen wird und die Obergrenze von 3.615,20€ nicht überschreitet;
Arztkosten, die 129,11€ für allgemeine medizinische Unkosten oder für besondere medizinische Behandlungen überschreiten. Dies gilt sowohl für den Steuerzahler, als auch für jedes einzelne seiner Familienmitglieder;
Bestattungskosten bis zu 1.549,37€;
Studiengebühren für Universitäten ab dem Betrag, der die Studiengebühren an einer staatlichen Hochschule überschreitet;
Prämien für Lebens- und Krankenversicherungen bis zu einem Betrag von 1.291,14€ insgesamt;
Tierarztkosten, die 129,11€ überschreiten und nicht höher als 387,34€ sind;
Spenden bzw. Beitragszahlungen an gemeinnützige Organisationen bis zu einem maximalen Betrag von 2.065,83€.
„Zugeständnisse“ für Einzelpersonen werden ebenfalls in Form von Steuergutschriften gemacht.