Mieten

Wissenswertes zum Mietvertrag

Sobald Sie ein Haus oder eine Wohnung gefunden haben, die Sie gerne mieten würden, müssen Sie den Mietvertrag aushandeln und abschließen. Bevor Sie diesen jedoch unterschreiben, sollten Sie den Vertrag sorgfältig durchlesen. Sollten bei Fachausdrücken irgendwelche Fragen oder Zweifel aufkommen, lassen Sie sich diese unbedingt übersetzen oder erklären.

Im Mietvertrag wird die Wohnung oder das Haus, das Sie mieten, genau bestimmt, und zwar anhand des Straßennamens und der Hausnummer bzw. Wohnungsnummer oder -bezeichnung. Außerdem muss im Vertrag genau vermerkt sein, ob irgendwelche zusätzlichen Räume oder Sonderrechte im Mietbetrag enthalten sind. Beispiele hierfür sind der Zugang zur Waschküche, zur Garage, zu Parkplätzen oder Lagerräumen. Wenn Sie eine teilweise möblierte Wohneinheit mieten, muss dies im Vertrag erwähnt werden. Dazu gehört natürlich, dass die Geräte und Vorrichtungen, die darin inbegriffen sind, genau genannt werden.

Im Mietvertrag wird der exakte monatliche Mietbetrag festegelegt, ebenso das Datum, an dem die Miete bezahlt werden muss und möglicherweise auch die Zahlungsart (manche Besitzer fordern einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank, damit die Miete immer pünktlich überwiesen wird). Es kann auch sein, dass eine Geldstrafe für verspätete Zahlungen vereinbart wird. Zudem sollten im Vertrag Details zu jährlichen Mieterhöhungen enthalten sein. Normalerweise sind diese genauso wie die Bedingungen zu einer zusätzlichen Mieterhöhung genau indiziert. Hierfür müssen Sie zuzüglich zum Mietbetrag monatlich einen geschätzten Betrag bezahlen.

Der Betrag und die genauen Bedingungen der Kaution stellen einen weiteren wichtigen Punkt dar. Wenn Sie ausziehen, sollte sich das Haus oder die Wohnung im selben Zustand befinden wie bei Ihrem Einzug. Falls dies nicht zutrifft, kann der Vermieter die Kaution einbehalten und dazu verwenden, die entstandenen Schäden zu beheben. Die Kaution wird üblicherweise so lange einbehalten, bis die letzten Nebenkosten bestimmt und beglichen wurden. Es kann also ein Jahr oder auch länger dauern, bis Sie Ihre Kaution zurückbekommen!

Die meisten Vermieter verlangen eine Kaution von ein bis drei Monatsmieten. Wenn möglich sollten Sie mit dem Vermieter eine Vereinbarung treffen, dass die Kaution in der Zwischenzeit zinsbringend angelegt wird. Hierfür eignet sich ein sogenanntes Sperrkonto, das nur mit der Zustimmung beider Parteien wieder freigegeben werden kann. Manche Vermieter werden eine Bankgarantie über den Betrag der Kaution akzeptieren. Eine solche Garantie können Sie mit Ihrer Bank vereinbaren, meist wird dafür eine kleine Jahresgebühr fällig. Nehmen Sie sich in Acht vor Vermietern, die versuchen bezüglich der Rückgabe der Wohnung eine Klausel aufzunehmen, die von Ihnen verlangt, die Wohnung in „perfektem“ Zustand zurückzugeben. Wenn Sie einer solchen Klausel zustimmen, können Sie mit größeren Renovierungskosten konfrontiert werden, weil Sie eventuell die Verschleißerscheinungen, die auf Ihren Vormieter zurückzuführen sind, auch bezahlen müssen. Die Formulierung „Die Wohnung muss sich beim Auszug im selben Zustand befinden, wie beim Einzug“ ist für Sie auf jeden Fall von Vorteil.

Es können auch noch andere Bestimmungen und Konditionen im Mietvertrag enthalten sein, z.B. Kündigungsfristen und Strafen, die bei Vertragsbruch bezahlt werden müssen. Die Mieterrechte sind in Luxemburg in den meisten Standardverträgen sehr gut geschützt. Einen Mieter zur Räumung zu zwingen, kann sich über Monate oder sogar Jahre hinauszögern, auch wenn es sich um einen Mieter handelt, der erhebliche Probleme verursacht hat. Außerdem sind die Umstände, unter denen ein Vermieter seinen Mieter hinauswerfen kann, empfindlich eingeschränkt. In den meisten Fällen muss er dem Mieter eine sehr lange Kündigungsfrist einräumen und ihm erhebliche Konventionsstrafen zugestehen (Das soll natürlich nicht heißen, dass Sie es darauf anlegen sollten, aus Mietwohnungen hinausgeworfen zu werden!). Aus diesem Grunde bestehen die meisten Vermieter darauf, Angaben zu Ihrer Arbeit, Ihrem bisherigen Wohnsitz und Ihrem Einkommen zu überprüfen, bevor sie Sie als Mieter anerkennen. Wenn Sie den Vertrag kündigen wollen, müssen Sie sich an die üblichen Kündigungsfristen und Vorgehensweisen halten und manchmal auch Geldstrafen zahlen. Es ist gang und gäbe eine sogenannte „diplomatische Klausel“ in das Standardvertragswerk aufzunehmen. Diese erlaubt es Ihnen, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen zu kündigen, wenn der Grund dafür Ihre Arbeitsstelle ist, Sie also beispielsweise kurzfristig versetzt werden oder die Arbeitsstelle wechseln.

Ein Standardmietvertrag läuft in Luxemburg über einen Zeitraum von drei Jahren. Wenn Ihr Arbeitseinsatz nicht so lange dauert, können Sie nach einem Ein- oder Zweijahresvertrag erkundigen oder eine diplomatische Klausel in den Vertrag aufnehmen. Normalerweise müssen Sie Ihrem Vermieter drei Monate bevor Sie den Vertrag abbrechen oder beenden wollen eine schriftliche Ankündigung zukommen lassen. Mit einer diplomatischen Klausel können Sie diese Frist auf einen Monat verkürzen, jedoch muss der Grund für Ihren Umzug beruflicher Art sein, also z.B. ein Jobwechsel oder eine Versetzung. Zusätzlich zur Kaltmiete müssen Sie eine monatliche Abgabe für die Nebenkosten bezahlen. (Diese Nebenkosten müssen auch oft bezahlt werden, wenn Sie in ein allein stehendes Haus ziehen.)

Mieter unterliegen in Luxemburg oft wöchentlichen oder monatlichen Putzpflichten, wenn es in dem Gebäude keinen Hausmeister gibt, der sich um die gemeinsamen Flächen kümmert.


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