Haben Sie eine Wohnung gefunden, so werden Sie in aller Regel einen schriftlichen Mietvertrag mit dem Vermieter schließen. Die üblichen Konditionen ähneln sehr denen eines Mietvertrags in Deutschland.
Der Mietvertrag hat meist eine Mindestlaufzeit von einem Jahr, bei Mietverträgen für Häuser kann diese auch länger sein. Die übliche Kündigungsfrist für die Wohnung beträgt mindestens drei Monate zum Monatsende. Die Kündigung der Wohnung muss schriftlich erfolgen, ein Versand per Einschreiben ist zu empfehlen. Ein Vermieter muss bei Kündigung des Mietverhältnisses die Kündigung begründen, auch bei Einhaltung der Fristen.
Es ist üblich, dass in der Schweiz Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses als Sicherheit eine Kaution von ein bis drei Kaltmieten verlangen, die sie im Falle von Beschädigungen an der Wohnung einbehalten können. Die Kaution muss dem Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses nach beanstandungsloser Abnahme der Wohnung zuzüglich Zinsen für den Mietzeitraum zurückgezahlt werden. Es ist üblich, die Wohnungen renoviert und besenrein zu übergeben.
Die Miete selber setzt sich meist aus einer Kaltmiete und den Mietnebenkosten zusammen. Die Nebenkosten werden individuell im Mietvertrag festgesetzt. In der Regel werden Kosten für Wasser, Heizung, Gas und Strom über Zähler individuell abgerechnet, die anfallenden Kosten werden aber manchmal auch nach der Quadratmeterzahl der Mietwohnung auf die Mietparteien des Hauses umgelegt. Die Mietnebenkosten enthalten in der Regel auch alle anderen Kosten wie Müllabfuhr, Reinigung des Treppenhauses oder die Gartenpflege. Üblicherweise werden die Mieten per Banküberweisung oder per Bankeinzug gezahlt und die Nebenkosten einmal im Jahr verrechnet.
Die Hausordnung ist meist Teil des Mietvertrags, und in vielen Mehrfamilienhäusern wird streng auf deren Einhaltung geachtet. Lassen Sie sich diese unbedingt schon vor Unterzeichnung des Vertrags zeigen, damit Sie wissen, welche Pflichten, z.B. Putz des Treppenhauses, auf Sie zukommen und welche Regeln Sie zu beachten haben. Nicht selten beinhalten diese Hausordnungen auch nächtliche Dusch- und Badeverbote – ein Thema, bei dem gerade Schichtarbeiter schnell Ärger mit den Nachbarn bekommen könnten.
Achten Sie bei der Unterzeichnung des Mietvertrags darauf, dass folgende Punkte schriftlich geregelt sind:
Tipp: Viele Vermieter sind bereit, das Mietverhältnis vor Ablauf der Mindestvertragszeit oder der Kündigungsfrist zu beenden, wenn ein adäquater Nachmieter für die Wohnung vorhanden ist.
Tipp: Oft werden WG-Zimmer nur untervermietet mit der Konsequenz, dass das Mietverhältnis auch für alle Untermieter endet, wenn der vertragsunterzeichnende Mieter auszieht. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass dieser sich dazu verpflichtet, Ihnen gegenüber rechtzeitig seinen Auszug anzukündigen.
Bei Fragen zum Thema Mietvertrag oder Problemen mit dem Vermieter wenden Sie sich am besten an entsprechende Mietervereinigungen. Diese helfen gerne weiter. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen rund um das Thema Miete und Kauf von Immobilien:
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in der Schweiz. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.