Ständig werden in Spanien Immobilien neu gebaut. Immer wieder kommt es dazu, dass sich die Bauherren verschätzen und die Immobilie geht an die Bank. Es kommt zur Zwangsversteigerung. Oft besitzen die Banken auch andere Immobilien, die bei privaten Versteigerungen unter den Hammer kommen.
Das ist die Chance für alle, die nicht selbst bauen, aber dennoch eine günstige Immobilie erwerben wollen. Bei einer Subasta (Versteigerung) liegen die Ausgangspreise oft bis zu 50% unter den geschätzten Marktpreisen. Natürlich greifen hier auch Immobilienhändler zu, aber auch als Privatperson kann man hier Schnäppchen machen. Nicht nur Wohnhäuser, sondern auch Grundstücke, Wohnungen, Geschäftslokale und Garagen kommen unter den Hammer.
Zuvor wird ein Katalog herausgegeben, der auf Anfrage zugesendet wird. Oft ist er aber auch im Internet abrufbar. Hier findet der Interessent Fotos und Beschreibungen mit Größe und Lage der zu versteigernden Objekte. Außerdem findet man hier den Ausgangspreis und den Marktpreis. Es ist üblich, dass man die Immobilie vorab besichten und auch alle juristischen Dokumente einsehen kann.
Versteigerungen sind öffentlich. Beim Bieten hat man verschiedene Möglichkeiten. Ist man persönlich im Auktionssaal anwesend, bietet man auf Zuruf oder erhält eine Karte, mit der man Interesse an einem Objekt signalisiert. Eine andere Möglichkeit ist, einige Tage vor der Versteigerung ein Direktangebot zu machen. Ein Mitglied der Auktionsgesellschaft bietet für sie bis zur limitierten Summe. Zuvor müssen aber zehn Prozent des Gebots vorliegen.
Mittlerweile ist es auch möglich über das Telefon oder das Internet mitzubieten. Per Telefon steht man in Kontakt zu einem Mitarbeiter der Auktionsgesellschaft und gibt diesem seine Anweisungen. Per Internet erhält man einen Code und ist auch in Verbindung mit einem Mitarbeiter des Auktionshauses. Auch hier ist eine Anzahlung von zehn Prozent des Ausgangspreises Pflicht. Bei den letzten drei Varianten muss man außerdem vor der Versteigerung dem Auktionshaus in Madrid einen Formdruck vorlegen, der im Katalog enthalten ist.
Erhält man bei der Versteigerung den Zuschlag, werden die wichtigsten persönlichen Daten notiert. In einem separaten Raum zahlt der Käufer zehn Prozent seiner gebotenen Summe und unterzeichnet einen Anzahlungsvertrag. Innerhalb von 30 bis 40 Tagen muss die Verkaufsurkunde ( Escritura) fertig sein, sonst verfällt die Anzahlung.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Auswandern nach Spanien 2.