Für wen ist eine Hausversicherung in Spanien sinnvoll? Worauf ist bei Abschluss und Preisvergleich zu achten? Diese und andere Fragen beschäftigen viele Leute. Deshalb stellen wir den spanischen Versicherungsschutz ausführlich sowohl für Residenten als auch für reine Ferienobjektbesitzer vor.
Der Erste Teil befasst sich mit der Versicherung, die nicht nur für Besitzer einer Wohnung oder eines Hauses, sondern auch für Mieter - mit Ausnahme des Gewerbeversicherungsbereiches - wichtig ist: die Hausversicherung ( Seguro de Hogar).
Die in Deutschland oder der Schweiz bekannten Versicherungen sind den spanischen sehr ähnlich. Allerdings sind die für einen Privathaushalt notwendigen Versicherungen hierzulande in einer Police gebündelt, also Gebäude-, Hausrat-, Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung in einem. Diese Bündelung hat zahlreiche Vorteile:
Die meisten Gesellschaften bieten einen vorgegebenen Umfang an Deckung, die in der Regel auf fast alle Haushalte zutrifft. Diese Regeldeckung kann um einige wenige Zusatzeinschlüsse erweitert werden.
Einige Gesellschaften haben abgestufte Deckungsmodelle, etwa eine Basisdeckung, eine Standarddeckung und eine Komfortdeckung.
In diesen Fällen ist die Basisdeckung ein Minimalversicherungsschutz, der sich nur für Leute eignet, die einen großen Teil der Risiken selbst tragen wollen. Der etwas geringere Beitrag wiegt die Unterschiede der Deckung meist nicht auf.
Der Standardtarif deckt sich im großen und ganzen etwa mit dem normalen Umfang der anderen Versicherer. Die Komfortdeckungen ( Hogar total, oder ähnlich genannt) erweitern die Hausversicherung um eigentlich artfremde Policen wie Unfalldeckung oder Arztkosten, die aber meist sinnvoller über eine spezielle Police extra abgedeckt werden.
Die Laufzeit der spanischen Versicherungsverträge beträgt ein Jahr. Danach verlängert sich die Police, wenn nicht vorher gekündigt wurde, von Jahr zu Jahr. Zehnjahresverträge wie in Deutschland - zum Schutz der Vertreterprovisionen - gibt es in Spanien nicht.
In der Praxis wird in immer mehr Fällen die Versicherung nicht gekündigt, sondern bei Vorlage der neuen Rechnung nur nicht bezahlt. Da fast alle Gesellschaften davon absehen, Mahnungen zu schreiben und stattdessen auf das Recht an der Weiterversicherung verzichten, ist der Vertrag auch auf diese Weise aufgehoben. Man sollte sich aber doch vielleicht fragen, ob es der faire Umgang miteinander gebietet, sich die kleine Mühe einer kurzen Kündigungsmitteilung zu machen.
Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Art der Gefährdung des Objektes.
Ferienhäuser und Wohnungen sind also teurer zu versichern als ständig bewohnte Gebäude. Und ein Dorfhaus im Ort ist billiger in der Versicherung als ein Haus in einer Urbanisation oder gar auf dem freien Land. Die Unterschiede sind jedoch in Spanien nicht sehr groß.
Manche Gesellschaften unterscheiden nur zwischen ständig bewohnten Häusern und Ferienobjekten, nicht aber nach der Lage des Objektes. Die Eigentümer von Häusern in Urbanisationen oder außerhalb der Wohngebiete versichern sich also bei diesen Gesellschaften generell deutlich günstiger.
Einige Vermittler machen hier im Antrag falsche Eintragungen, wohl aus Angst, mit einem höheren Beitrag den Kunden zu verschrecken oder um einen Mitbewerber unterbieten zu können. Umgekehrt glauben diesbezüglich auch immer wieder Versicherungsnehmer, die Gesellschaft austricksen zu können.
Im Schadenfall kann dies sehr nachteilige Auswirkungen haben, denn die tatsächliche Lage wird dem Schadensachverständigen dann sicher nicht entgehen. Und die geringe Beitragsersparnis rechnet sich dann schon beim ersten Versicherungsfall nicht mehr. Der bekannte Grundsatz "Besser gar nicht versichert, als falsch versichert" gilt für diese Problematik ganz sicher.
Ferienhäuser haben die Klassifizierung no habitual oder Residencia secundaria. Außerhalb des direkten Stadtgebietes ist die Lage in bebauten Gegenden mit Urbanisación zu deklarieren. Außerhalb dieser Gebiete wird die Lage als Despoblado bezeichnet.
Als grobe Einteilung kann man sagen, dass im Bereich der Gebäudeversicherung das gesamte Haus mit seinen Bestandteilen und Fundamenten versichert ist. Der Bereich des Hausrates bezieht sich auf alle Dinge im Haus, wie Möbel, Kleidung, Bücher, Geräte und so weiter. Diese Unterscheidung ist aus zwei Gründen wichtig:
Die Gesellschaften sehen im allgemeinen alle Dinge als Gebäudebestandteile an, die normalerweise auch durch ein Bauunternehmen erstellt werden, also auch Einbauschränke, Einbauküche und dergleichen. Diese Dinge über die Gebäudedeckung zu versichern ist ohnehin vernünftig, da sie bei Einbruch normalerweise nicht betroffen sind.
Bei einigen Dingen ist die Abgrenzung manchmal nicht so leicht, oder es erscheint auch sinnvoller, eine Sache der Gebäudeversicherung zuzuordnen, da Einbruchschutz nicht nötig ist, bei technischen Anlagen wie Pumpen oder Solartechnik zum Beispiel. Eine wichtige Empfehlung ist daher, diese Abgrenzung im Antrag zu treffen, denn besser bei Vertragsabschluss einen kurzen Hinweis aufgenommen, als zuviel zu bezahlen oder im Schadenfall Unannehmlichkeiten zu erleben.
Hier ein Beispiel für einen solchen Vermerk:
Continente: casa 120 qm, proche 20 qm, garaje 25 qm, piscina 8 m x 4 m incl. Las Bombas, instalacion solar incl. Tecnica.
Diese sehr kleine Mühe spart einiges an Prämie ein (im Verhältnis zur Mitversicherung als Hausratbestandteil) und wird in einer gesonderten Klausel von der Gesellschaft in der Police dokumentiert. Was im Hausratbereich genau versichert ist, geht aus der Liste der Garantien hervor, wo die versicherten Sachen mit ihrer Entschädigungsgrenze aufgeführt sind.
Angemerkt sei an dieser Stelle, dass auch Glas mitversichert ist, darüber hinaus sogar Sanitärartikel (Waschbecken, Badewanne u.s.w.) und Missbrauch von Kreditkarten. Die Glasversicherung ersetzt zerbrochene Scheiben, Spiegel und ähnliche flache Gläser, egal durch welche Ursache sie beschädigt wurden (natürlich nicht bei absichtlicher/vorsätzlicher Beschädigung).
Der Versicherungsort bezieht sich in erster Linie natürlich auf das eigene Haus oder die Wohnung. Für bestimmte Fälle besteht aber auch außerhalb des Hauses Versicherungsschutz. Im Garten sind umgestürzte Bäume, Pfähle und dergleichen versichert, ebenso das Wiederanlegen des Gartens nach einem Brand, Abstellräume und Garagen außerhalb des Grundstückes bei Diebstahl (zur Sicherheit sollte man solche Nebenräume aber unbedingt im Antrag vermerken).
Auch in Hotels, Mietwohnungen und ähnlichem ist man gegen Einbruchsdiebstahl und auf der Straße gegen Überfall versichert, zum Beispiel im Urlaub.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Auswandern nach Spanien 1.