Ungarn ist ein traditionelles Land und der Erwerb einer Immobilie beginnt oft mit einer mündlichen Vereinbarung. Im folgenden Abschnitt finden Sie Tipps für Verhandlungen, Vertragsabschlüsse und Kosten, die auf Sie zukommen, wenn Sie eine Immobilie erwerben wollen.
Die Verhandlungen in Ungarn beginnen meist mit einem mündlichen Eröffnungsangebot, d.h. Sie oder Ihre Immobilienagentur teilen dem Eigentümer der Immobilie mit, wie viel Sie für die jeweilige Immobilie ausgeben möchten.
Nennt Ihnen der Verkäufer einen Preis, ist dieser oft verhandelbar - es ist nicht ungewöhnlich, einen Preis um 10-15% herunterzuhandeln. Wenn Sie sich dann über den Preis und die Konditionen mit dem Eigentümer geeinigt haben, konsultieren Sie am besten einen Anwalt, der Ihnen beim Kaufvertrag helfen kann. Beim Vertragsabschluss müssen Sie eine Kaution von 10% des Gesamtpreises zahlen.
Der Kaufvertrag muss von allen Parteien und in Anwesenheit eines Anwalts unterzeichnet werden. Der Kaufvertrag wird dann von einem Anwalt und einem Notar geprüft und unterzeichnet. Eine letzte Prüfung erfolgt durch einen Beamten.
Das Anwaltshonorar beträgt in der Regel 1% + 20% Mehrwertsteuer, also 1,2% des Gesamtkaufpreises. Der Anwalt wird vom Käufer bezahlt, muss aber Interessen beider Parteien berücksichtigen.
Ausländer, die eine Kaufgenehmigung brauchen, müssen den Verkaufsvertrag in der dafür vorgesehenen Geschäftsstelle einreichen. Wird der Kauf genehmigt, stellt der Rechtsanwalt einen Antrag auf Eintragung beim Grundbuchamt (Földhivatal). Beide Verfahren nehmen jeweils 30 Tage in Anspruch.
Es gibt eine ganze Reihe von Kosten, die mit dem Kauf einer Immobilie in Ungarn verbunden sind. In den meisten Fällen werden diese Kosten nach Vertragsabschluss entrichtet:
Steuer auf den Erwerb von Immobilien: In der Regel beträgt diese 10% des aktuellen Marktpreises. Beim Kauf eines Hauses bzw. einer Wohnung 6%. Für landwirtschaftliche Flächen 2,5% des aktuellen Marktpreises.
Gebühr für das Grundbuchamt: € 40
Notarkosten: Nur zu entrichten im Falle einer Kreditaufnahme. Die Gebühr hängt von der Höhe des Darlehens ab: zwischen HUF 15.000 HUF und 35.000.
Steuern: Der genaue Betrag hängt vom Alter und Wert der Immobilie ab.
Quellensteuer: Wenn Sie eine Immobilie mit der Absicht kaufen, diese innerhalb von 15 Jahren zu verkaufen, sind Sie verpflichtet eine Quellensteuer zu bezahlen – egal ob Sie diese Immobilie als natürliche oder juristische Person gekauft haben. Der Betrag entspricht dem 100%-igen Wert des Grundstücks für 5 Jahre, ab dem 6. Jahr verringert sich dieser Betrag um 10% pro Jahr (d.h. im 6. Jahr sind es 90%, im 7. Jahr 80% ... usw.)
Sie müssen alle Gebühren und Kosten, die aus dem Kaufvertrag hervorgehen, in jedem Fall zahlen – auch wenn Sie vom Kaufvertrag zurücktreten.