Die Unfallversicherung deckt Berufsunfälle, Berufskrankheiten sowie Nichtberufsunfälle ab. Letztere allerdings nur, wenn Sie als Arbeitnehmer mindestens 8 Stunden pro Woche erwerbstätig sind.
Die Unfallversicherung ist Teil des Schweizer Sozialversicherungssystems und ist für alle Arbeitnehmer obligatorisch.
Die Versicherung wird je nach Arbeitnehmerkategorie von der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt oder anderen zugelassenen Versicherern durchgeführt. Die Beiträge sind in Promillen des versicherten Verdienstes zu entrichten und variieren je nach Unternehmensart. Der Beitragsanteil für Berufsunfälle geht zu Lasten des Arbeitgebers, der Anteil für Nichtberufsunfälle zu Lasten des Arbeitnehmers.
Die Unfallversicherung übernimmt die medizinische und pharmazeutische Versorgung bei Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie bei Berufskrankheiten. Bei voller Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie ein Tagesgeld von 80% des versicherten Verdienstes; bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit wird der Erwerbsersatz entsprechend gekürzt.
Der Anspruch auf Erwerbsersatz erlischt, sobald eine Rente gezahlt wird. Der versicherte Verdienst entspricht dem vor dem Unfall zuletzt bezogenen Lohn, höchstens jedoch CHF 106.800.- im Jahr.