In Frankreich gibt es eine Reihe von unterschiedlichen Aufenthaltsgenehmigungen für verschiedene Aufenthaltszwecke. Stellen Sie sicher, dass Sie die richtige Genehmigung beantragen.
Aufenthaltsgenehmigungen (Titres de séjour or Carte de séjour) können entweder befristet oder unbefristet sein. Im folgenden haben wir die wichtigsten Arten von Aufenthaltsgenehmigungen aufgeführt.
Befristete Aufenthaltsgenehmigungen ( Carte de séjour temporaire, CST) gelten maximal ein Jahr lang und können anschließend verlängert werden. Dabei gibt es mehrere Arten von Aufenthaltsgenehmigungen:
Besucher (visiteur): Mit dieser Genehmigung dürfen Sie während Ihres Aufenthalts in Frankreich nicht arbeiten und müssen demnach aureichende finanzielle Ressourcen zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten nachweisen.
Studenten ( étudiant): Als Student dürfen Sie in Frankreich einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Zur Beantragung dieser Aufenthaltsgenehmigung müssen Sie ausreichende finanzielle Ressourcen zur Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten nachweisen (in 2004 €826,83 pro Monat) und in einer staatliche anerkannten Hochschule eingeschrieben sein.
Angestellte ( activité salariée): Zur Beantragung dieser Aufenthaltsgenehmigung benötigen Sie als Nicht-EU-Bürger eine Arbeitserlaubnis.
Selbständige ( activité non salariée): Zur Beantragung dieser Aufenthaltsgenehmigung müssen Sie die Voraussetzung für die Ausübung Ihrer angestrebten selbständigen Tätigkeit erfüllen, falls diese bestimmten Regulierungen unterliegt.
Händler (commerçant): Voraussetzung ist die Genehmigung einer Handelstätigkeit in Frankreich.
Forschung und Wissenschaft (scientifique): Mit dieser Genehmigung werden zu einem Aufenthalt zu Forschungszwecken berechtigt. Zur Beantragung benötigen Sie einen Nachweis einer wissenschaftlichen Institution oder Hochschule (protocole d'accueil), in dem Ihre wissenschaftlichen Fähigkeiten, die Art Ihres Forschungsprojekts sowie die Länge Ihres Forschungsaufenthalts bestätigt wird.
Kulturelle und künstlerische Tätigkeiten (profession artistique et culturelle): Die Genehmigung können Sie beantragen, wenn Sie einen mindestens dreimonatigen Vertrag mit einer relevanten Kulturorganisation haben.
Befristeter Arbeitsaufenthalt (travailleur temporaire): Diese Genehmigung beantragen Sie, wenn Sie nur eine befristete Arbeitserlaubnis haben.
Privater oder familiärer Zweck (vie privée et familiale): Diese Aufenthaltsgenehmigung gilt für folgende Gruppen:
Eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (Carte de résident, CR) gilt für 10 Jahre und kann anschließend verlängert werden. Zur Beantragung müssen Sie seit mindestens 3 Jahren in Frankreich leben, und nachweisen, dass Sie sich selbst finanzieren können (hierzu benötigen Sie Ihre gültigen Arbeitsvertrag sowie die Steuererklärungen der letzten 3 Jahre). Die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung kann auch in anderen Fällen ausgestellt werden, z.B. an Ehepartner von französischen Staatsbürgern.
Eine provisorische Aufenthaltsgenehmigung (Authorisation provisoire de séjour, APS)wird nur an Ausländer ausgestellt, die kein Anrecht auf einen Aufenthalt in Frankreich haben, aber aus gesundheitlichen oder humanitären Gründen nicht abgeschoben werden können.