Das Niederländische Steuergesetz erlaubt es Spezialisten, die bestimmte Anforderungen erfüllen, die sogenannte 30%-Regelung in Anspruch zu nehmen, die eine gehörige Steuererleichterung bringt.
Die Anwendung der 30%-Regelung bewirkt, dass nur noch 70% des Einkommens versteuert werden müssen. Die übrigen 30% können vom Arbeitgeber über die üblichen Gehaltszahlungen steuerfrei ausbezahlt werden. Diese Regelung wird auch als „Lockmittel“ niederländischer Arbeitgeber eingesetzt, die Spezialisten aus dem Ausland beschäftigen wollen.
Die Vorteile der 30%-Regelung auf einen Blick
Erleichterungen bei Lohn- und Einkommenssteuern: 70% versteuerbares Einkommen, 30% steuerfreie Ausbezahlung.
Zusätzliche steuerfreie Erstattungen bei bestimmten Aufwendungen, wie z.B. Schulgeld für Internationale Schulen der Kinder.
Umwandlung des ausländischen Führerscheins in einen Niederländischen.
Als ausländischer Unternehmensgründer können Sie ebenfalls von der 30%-Regelung profitieren, wenn Sie im Unternehmen angestellt sind.
Erleichtert das Akquirieren von ausländischen Fachkräften.
Auch die anderen üblichen Abzüge von der Einkommenssteuer-Pflicht bleiben erhalten. (z.B. Abzug der Hypotheken-Kosten)
Vermögenssteuer wird nicht eingehoben.
Verfasser: Arnold Waal, Amsterdam, Niederlande
Tätig für "Orange Tax Services" Kontakt: Tel.: +31(0)20 553 96 65, E-Mail: