Wenn Sie über die französische Sozialversicherung versichert sind, können Sie Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser frei wählen. Die meisten Ärzte und Krankenhäuser haben ein Sozialversicherungsabkommen (conventionné), das Standardtarife für bestimmte Behandlungen vorsieht.
Überprüfen Sie daher, ob Ihr Arzt oder Krankenhaus ‘ conventionné’ ist, bevor Sie in Behandlung gehen. Andernfalls wird die Versicherung evtl. nur einen geringeren Teil der Kosten erstatten (selbst wenn es sich um eine Privatversicherung handelt).
Eine Liste von Ärzten und Krankenhäusern finden Sie in den Gelben Seiten ( www.pagesjaunes.fr - französisch und englisch). Falls Sie einen Arzt suchen, der Ihre Muttersprache spricht, kontaktieren Sie bitte Ihre Botschaft oder Ihr Konsulat.
Falls Sie privat versichert sind, sollten Sie klären, an welchen Orten Sie sich behandeln lassen können. Manche private Versicherer erstatten die Behandlungskosten nur in bestimmten medizinischen Zentren.
Normalerweise müssen Sie Behandlungen oder Medikamente zunächst selbst bezahlen. Die meisten Ärzte bevorzugen eine Zahlung per Scheck, einige akzeptieren kein Bargeld. Eine normale Arztkonsultation kosten ca. €25-30. Nachts und am Wochenende sowie bei Hausbesuchen sind die Gebühren höher. In einigen Fällen (wie z.B. bei Krankenhausaufenthalten) müssen Sie die Behandlung nicht im voraus zahlen.
Um die Behandlungs- oder Medikamentenkosten erstattet zu bekommen, müssen Sie ein ausgefülltes Formular (feuille de soins) an Ihre CPAM (Caisse Primaire d’Assurance Maladie) schicken. Dieses Formular erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Krankenhaus. Behalten Sie eine Fotokopie, falls der Erstattungsantrag verloren geht.
Falls Sie zum ersten Mal eine Erstattung beantragen, sollten Sie Ihre RIB (Relevé d’Identité Bancaire) beifügen, so dass die Zahlung veranlasst werden kann. Die Erstattung dauert normalerweise 2-3 Wochen und kann online www.ameli.fr verfolgt werden (Ihre Nutzerdaten erhalten Sie von Ihrer CPAM).
Falls Sie eine Carte Vital haben und Ihr Arzt an das Sozialversicherungssystem angeschlossen ist, müssen Sie evtl. nur den nicht erstattungsfähigen Teil Ihrer Rechnung zahlen. Der Rest wird direkt mit der CPAM abgerechnet.
Der Anteil der von den gesetzlichen Versicherungen erstatteten Kosten hängt von der Art der Behandlung ab und unterliegt ständigen Änderungen. In 2004 wurden z.B. folgende Anteile erstattet:
Den Rest der Kosten müssen Sie selbst begleichen ( Ticket modérateur). Fast 85% der Bevölkerung schließen daher eine Zusatzversicherung für diese Kosten ab.
Für einige Behandlungen wie Zahnprothesen benötigen Sie zunächst eine Zustimmung der CPAM um eine Erstattung der Kosten sicherzustellen.