Wenn Sie nur für kurze Zeit auf Zypern sein werden, weil Sie dort Ihren Urlaub verbringen wollen oder aus beruflichen Gründen auf der Insel zu tun haben, sind Sie über ein beiderseitiges Abkommen zwischen Ihrem Heimatland und Zypern abgesichert. Prüfen Sie vor Antritt Ihrer Reise aber genau, ob Sie ausreichend versichert sind.
Staatsbürger der Schweiz und der Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sollten die Europäische Krankenversichertenkarte (European Health Insurance Card) beantragen (s. unten). Diese gilt nur für kurze Aufenthalte, wie beispielsweise für Urlaubs- und Geschäftsreisen und sichert Ihnen nur notwendige Behandlungen (keine Routinebehandlungen!) zu.
Falls Sie aus einem Nicht-EU-Land stammen und Ihr Heimatland kein Abkommen mit Zypern hat, und Sie nicht über die zypriotische Sozialversicherung versichert sind, müssen Sie eine Privatversicherung abschließen.
Wenn Sie vorhaben, bis zu sechs Monate auf Zypern zu bleiben, sollten Sie entweder eine Langzeit-Police oder eine einjährige internationale Krankenversicherung abschließen, die Sie sowohl in Ihrem Heimatland und auf Reisen in anderen Ländern versichert.
Europäische Krankenversichertenkarte
Die Europäische Krankenversichertenkarte ersetzt seit Juli 2004 den alten Auslandskrankenschein (E 111). Ein gesetzlich Krankenversicherter muss somit nicht mehr für jeden Auslandsaufenthalt einen neuen Papiervordruck zur Auslandsversicherung beantragen. Es gilt das auf der Karte aufgedruckte Gültigkeitsdatum. Die Europäische Krankenversichertenkarte wird den Versicherten entweder auf der Rückseite der nationalen Krankenversichertenkarte oder zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Staatsbürger der Schweiz oder eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums sollten die Europäische Krankenversichertenkarte mindestens drei Wochen vor ihrer Abreise nach Zypern bei ihrer Krankenkasse beantragen. Somit sind Sie berechtigt in einem Zeitraum von bis zu 90 Tagen, auf Zypern medizinische Behandlung kostenlos oder zu geringeren Kosten zu erhalten.
Wo ist die Versichertenkarte gültig?
Die Europäische Krankenversichertenkarte ist in allen EU-Ländern, sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen anerkannt. Die Versichertenkarte gilt wie der frühere Auslandskrankenschein nur bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt, jedoch können Sie solange Versicherungsschutz für Auslandsaufenthalte genießen, solange Versicherungsbeiträge in dem Land leisten, in dem Ihnen die Karte ausgestellt wurde. Werden Sie jedoch in einem anderen Land (beispielsweise Zypern) sesshaft, verliert die Karte ihre Gültigkeit.
Welche Leistungen deckt die Versichertenkarte ab?
Die Europäische Krankenversichertenkarte deckt notwendige medizinische Leistungen beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus ab, sowie notwendige Behandlung bereits vorhandener oder chronischer Krankheiten bei befristetem Auslandsaufenthalt. Wenn Sie bewusst ins Ausland fahren, um sich dort behandeln zu lassen, können Sie die Karte nicht einsetzen. Überdies werden unter anderem Kosten für Röntgenaufnahmen, Laboruntersuchungen, Physiotherapie, etc. nicht übernommen.
Abschluss einer Zusatzversicherung
Sie sollten beachten, dass die Europäische Krankenversichertenkarte die so genannte Auslandsreisekrankenversicherung nicht ersetzt und somit Kosten für Krankenrücktransporte nicht übernommen werden. Der Abschluss einer Zusatzversicherung ist daher sinnvoll und zu empfehlen.