Kapitalertragssteuer

Wer muss sie bezahlen?

Kapitalertragssteuer

Die Kapitalertragssteuer muss sowohl von auf Zypern Ansässigen, als auch Nicht-Ansässigen zu einer Steuerrate von 20 Prozent auf die Einnahmen durch die Veräußerung von Grundbesitz geleistet werden.

Wenn das Anwesen der Hauptwohnsitz ist, gibt es einen Steuerfreibetrag von €85,430. Für alle anderen Arten von Grundbesitz (beispielsweise einem Ferienhaus) sind lediglich €17,086 steuerfrei. Diese Befreiung gilt außerdem pro eingetragenen Eigentümer und nicht pro Immobilie. Sie können jedoch nicht beide Steuerbefreiungen beanspruchen!

  • Eigentumsübertragung aufgrund eines Todesfalls;

  • Schenkungen an nahe Verwandte wie Ehepartner oder Kinder;

  • Schenkungen an die Regierung oder Wohltätigkeitsorganisationen;

  • Landtausch oder -Verkäufe im Einklang mit den Agrar-Gesetzen;

  • Austäusche von Grundbesitz desselben Wertes.

Wenn Sie irgendwelche Verbesserungen oder Ergänzungen an der Immobilie gemacht haben, wird dies nach dem Verkauf des Anwesens vom Profit abgezogen, wodurch sich Ihre Steuerpflicht verringert.

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