In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Arztbesuche und Medikamente auch bei Reisen ins Ausland. Das gilt allerdings nur dann, wenn der Versicherte weniger als sechs Wochen außerhalb des Landes verweilt - und sich noch innerhalb der Europäischen Union befindet. Ist dies der Fall, schadet ein kurzer Urlaub dem Versicherungsschutz nicht. Anders sieht es aus, wenn der Auslandsaufenthalt länger dauert: Hier empfiehlt sich der Abschluss einer speziellen Work and Travel-Krankenversicherung.
Typische Leistungen der Work and Travel-Krankenversicherung
Auslandskrankenversicherungen können sich hinsichtlich ihrer Leistungsmerkmale unterscheiden. Grundsätzlich gilt: Die Work and Travel-Krankenversicherung sollte für sämtliche Kosten aufkommen, die durch Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und medikamentöse Behandlungen entstehen. Gute Versicherungspakete lassen sich daran erkennen, dass sie
- ihren Versicherten Freiheit bei der Wahl des Arztes und des Krankenhauses lassen
- den Transport zur stationären Behandlung in einer Klinik übernehmen
- den Rücktransport nicht nur dann in die Wege leiten, wenn er medizinisch notwendig ist und
- im Falle des Todes für die Kosten der Bestattung aufkommen.
Viele Versicherungen bieten darüber hinaus zusätzliche Leistungen wie zum Beispiel Zahnbehandlungen. Ob diese Zusatzleistungen tatsächlich benötigt werden, hängt von den individuellen Umständen der Reise ab und ist für den Einzelfall zu beurteilen. Reisende sollten die im Versicherungspaket enthaltenen Leistungen noch vor dem Abschluss sorgfältig überprüfen und kontrollieren, ob sich diese mit ihren Anforderungen decken.
Auslandskrankenversicherungen ohne örtliche Beschränkungen
In Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika sind ärztliche Eingriffe besonders teuer. Aus diesem Grund beschränken viele Anbieter ihren Versicherungsschutz und schließen die Übernahme der Kosten für Reisen in diese Gebiete kategorisch aus. Ist zumindest ein Zwischenstopp in solchen Regionen geplant, sollte eine Work and Travel-Krankenversicherung mit weltweitem Versicherungsschutz gewählt werden.
Typische Fallen: Aufenthaltsdauer und Selbstbeteiligung
Der Versicherungsschutz einer Auslandskrankenversicherung sollte nie vor der Rückkehr enden: Ist dies der Fall, müssen Reisende alle durch Krankheit und Verletzungen entstehenden Kosten aus eigener Tasche bezahlen. Wer die Dauer seines Auslandsaufenthaltes noch nicht absehen kann, ist mit dem Abschluss einer Versicherung gut beraten, die eine Anpassung der Laufzeit möglich macht. Solche Angebote versprechen größtmögliche Flexibilität und lassen auch eine Verlängerung des Versicherungsschutzes problemlos zu.
Wird die Heimreise früher als geplant angetreten, sollte die Work and Travel-Krankenversicherung sämtliche Beiträge rückerstatten, die für ungenutzte Monate entrichtet wurden. Dabei dürfen keine zusätzlichen Kosten entstehen. Abzuraten ist vom Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Selbstbeteiligung: Zwar sind entsprechende Angebote zumeist deutlich günstiger, dafür aber kann die Leistung der Versicherung erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die Kosten über den vereinbarten Eigenanteil hinausgehen. Sind häufige Arztbesuche erforderlich, kann dies zu einer kaum tragbaren Belastung werden.
Bestmögliche Absicherung für lange Auslandsaufenthalte
Mit dem Abschluss der passenden Auslandskrankenversicherung können sich Reisende optimal absichern. Die Verschiedenheit der Angebote macht jedoch eine umfassende Prüfung erforderlich: Vor dem Abschluss sollte stets die Übereinstimmung mit den eigenen Bedürfnissen überprüft werden.
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