Laut türkischem Arbeitsgesetz kann Sie Ihr Arbeitgeber für eine zweimonatige Probezeit einstellen, in der eine beidseitige, fristlose Kündigung möglich ist. Nach diesem Zeitraum ist der Arbeitgeber verpflichtet einen Arbeitsvertrag aufzusetzen.
Ein Arbeistvertrag sollte Ihr Gehalt, die Zuschüsse, Ihren Urlaubsanspruch und Ihre Arbeitszeit festlegen. Besondere Sozialleistungen werden ebenfalls in dem Vertrag angeführt, z.B. eine Pendlerpauschale. Der Vertag benennt zudem die Voraussetzungen, die zu einer Abmahnung oder Kündigung führen können.
Konsultieren Sie einen Anwalt, der mi türkischen Arbeitsrecht spezialisiert ist und gehen Sie mit ihm Ihren Vertrag durch bevor Sie ihn unterschreiben. So können Sie sicher sein, dass Ihnen kein wichtiger Punkt entgangen ist und die Arbeitsbedingungen dem türkischen Arbeitsgesetz entsprechen.
Ihr Vertrag wird auch die Abfindungsregelungen im Fall einer Kündigung beinhalten. Lesen Sie sich diese sorgfältig durch und lassen Sie sie ebenfalls von Ihrem Anwalt überprüfen.
Hinweise zu Arbeitsverträgen in der Türkei
In den meisten Teilzeitjobs sowie bei manchen Lehrstellen werden Sie wahrscheinlich keinen Arbeitsvertrag erhalten. In diesem Fall ist es besonders wichtig, dass Sie Ihre Arbeitsbedingungen mit Ihrem Arbeitgeber ganz genau durchgehen, sobald Sie den Job zusagen.
Beginnen Sie mit Ihrer Arbeit erst wenn Sie sicher sind, dass alles geklärt ist und sorgen Sie dafür, dass Sie Ihr Gehalt pünktlich bekommen (wenn Sie in einem Restaurant oder einer Bar arbeiten, vereinbaren Sie am besten sofortige Bezahlung nach jeder Schicht).
Wenn Sie Ihr Gehalt zum wiederholten Male zu spät erhalten oder Ihr Arbeitgeber ungerechtfertigte Forderungen stellt, verlassen Sie die Arbeitsstelle guten Gewissens. Dies gilt auch wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie von Ihrem Arbeitgeber gerecht behandelt werden.
Vor allem wenn Sie illegal beschäftigt sind, sollten Sie immer daran denken, dass Sie keinerlei Schutz seitens des Arbeitsrechts unterliegen. Sie müssen daher selbst auf sich aufpassen.