Rentenhöhe bei Aufenthalt im Ausland
Die für die Berechnung der in das Ausland zu zahlenden Rente maßgebenden Entgeltpunkte werden ermittelt aus:
- Beitragszeiten im Bundesgebiet
- Dem Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten aus einem durchgeführten Versorgungsausgleich
- Zuschlägen aus Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters
- Dem Leistungszuschlag für Beitragszeiten im Bundesgebiet
Für deutsche und ausländische Staatsangehörige, die nach den Verordnungen oder den zweiseitigen Sozialversicherungsabkommen wie Deutsche zu behandeln sind, werden die ermittelten persönlichen Entgeltpunkte nicht gekürzt.
Ferner werden auch Entgeltpunkte für beitragsfreie Zeiten berücksichtigt, allerdings nur in dem Verhältnis, in dem die Entgeltpunkte für Bundesgebiets-Beitragszeiten zu allen Entgeltpunkten für Beitragszeiten stehen.
Aus Entgeltpunkten für Beiträge außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und für Beschäftigungszeiten ist eine Auslandsrente nicht zu zahlen. Eine ungekürzte Zahlung der Rente in das Ausland ist also nur möglich, wenn ausschließlich Bundesgebiets-Beitragszeiten zurückgelegt werden.
Anmerkung: Wenn Sie bereits eine Rente beziehen und beabsichtigen, Ihren Wohnsitz in das Ausland zu verlegen, sollten Sie sich frühzeitig an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.
Wird die Rente ungekürzt ins Ausland bezahlt?
Für die Zeit eines dauernden Aufenthalts im Ausland kann die Gewährung von Rentenleistungen eingeschränkt sein. Diese Einschränkungen können sich auf den Rentenanspruch oder die Rentenhöhe auswirken. Ob es zu Einschränkungen kommt, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit, der Art der von Ihnen zurückgelegten Zeiten, Ihrem Geburtsdatum, dem Zeitpunkt Ihrer Auswanderung und schließlich auch davon ab, in welches Land Sie umgezogen sind.
Das gilt nicht für die Dauer eines nur vorübergehenden und von vornherein zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalts, wenn Sie sich also beispielsweise auf einer längeren Urlaubsreise befinden oder vorübergehend im Ausland studieren. In diesen Fällen wird die Rente so gezahlt, als würden Sie in Deutschland wohnen.
Auswirkungen auf den Rentenanspruch
Die Vorschriften über die Rentenzahlung in das Ausland sehen Einschränkungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor. Dabei handelt es sich um Renten wegen Berufs- oder Erwerbsfähigkeit, Renten wegen verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau, die Altersrenten für Schwerbehinderte, Berufsunfähige, die große Witwen-/Witwerrente sowie die große Geschiedenen-Hinterbliebenenrente.
Die genannten Renten können bei Wohnsitz in Deutschland unter anderem auch dann bewilligt werden, wenn für den Berechtigten aufgrund seiner eingeschränkten Erwerbsfähigkeit kein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Hält sich der Berechtigte jedoch im Ausland auf, können die genannten Renten grundsätzlich nicht gewährt werden, weil der Arbeitsmarkt im Ausland für die Prüfung des Rentenanspruchs nicht berücksichtigt wird. Berechtigte im Ausland können eine Rente, die wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gewährt wird, nur dann erhalten, wenn die Voraussetzungen für den Rentenanspruch allein unter Berücksichtigung des Gesundheitszustandes erfüllt sind.
Ausnahme: Bei Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU sowie in Israel, dem ehemaligen Jugoslawien beziehungsweise der Nachfolgestaaten, Marokko oder Tunesien gilt für Deutsche und für Staatsangehörige der genannten Staaten dieser Grundsatz nicht, weil die Verordnungen und die entsprechenden Sozialversicherungsabkommen Ausnahmeregelungen enthalten. In diesen Fällen kann auch eine aufgrund der Arbeitsmarktlage in Deutschland bewilligte Rente in den genannten Staaten gezahlt werden, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Besonderheit bei Renten wegen Berufsunfähigkeit
Liegt allein aufgrund des Gesundheitszustandes Erwerbsunfähigkeit vor, so kann diese Rente ohne Erfüllung weiterer Voraussetzungen in das Ausland gezahlt werden.
Rentenbesteuerung
Es ist von grundsätzlicher Bedeutung, zwischen privaten und staatlichen Renten zu unterscheiden. Im Falle einer privaten Rente, die einem in Spanien lebenden Deutschen vom deutschen Staat gezahlt wird, wird diese Rente nur im Land des ständigen Wohnsitzes, das heißt in Spanien, versteuert (Wohnsitzprinzip).
Dagegen ist der Empfang einer staatlichen Rente (ein immer als einschränkend auszulegender Begriff), welche einem in Spanien lebenden Bürger deutscher Nationalität vom deutschen Staat ausgezahlt wird, nur im rentenzahlenden Land zu versteuern und dies ist Deutschland.
Im Einklang zwischen Deutschland und Spanien am 5. Dezember 1966 zur Vermeidung von doppelter Besteuerung abgeschlossenen Abkommen über die Besteuerung der in Hinsicht auf eine vorherige Anstellung gezahlten Renten, sind diese Renten im Land des ständigen Wohnsitzes des Rentenempfängers und nicht im Land, von dem die Rente ausgezahlt wird, zu versteuern.
Versteuert werden müssen in Spanien alle privaten Renten, die vom deutschen Staat an deutsche Staatsbürger gezahlt werden. Das betrifft auch die Renten, die von der deutschen Sozialversicherung gezahlt werden.
Nicht versteuert werden müssen Renten oder rentenähnliche Leistungen für eine vergangene berufliche Tätigkeit, die von bzw. unter Rückgriff auf vom deutschen Staat, einem Bundesland oder einer seiner unabhängigen Institutionen, Behörden oder Stadtverwaltungen gestellte Geldmittel gezahlt werden. Das beinhaltet Renten, die von staatlichen Institutionen unter Rückgriff auf öffentliche Gelder geschaffen werden, um in der Lage zu sein, zukünftige Rentenansprüche bezahlen zu können, beispielsweise die Bundesbahnrenten, deren Geldtöpfe mit öffentlichen Mitteln geschaffen werden.
Rentenversicherung
Auch wenn viele „Neu-Rentner“ es nicht erwarten, ist die Rentenversicherung für sie ein wichtiges Thema, nämlich dann, wenn sie größere Kapitalzahlungen (oft aus Lebensversicherungen) erhalten haben. Besonders wichtig ist der Bereich der Rentenversicherung natürlich auch für Personen, die in Spanien arbeiten.
In Deutschland und der Schweiz wird eine gemischte Lebensversicherung angeboten, die die Risikoversicherung für den Tod, als Hinterbliebenenversorgung, und einen Sparvorgang für die Rentenversorgung, für die eigene Altersvorsorge, verbindet. In Spanien werden diese beiden Teile, die ja eigentlich auch gar nichts miteinander zu tun haben, getrennt. Zum einen wird die Sterbeversicherung angeboten, zum anderen die Rentenversicherung als extra Vertrag.
Dies ist schon deshalb sinnvoll, weil nicht jeder, der seine Rente für das Alter aufstocken will, auch eine Todesfallentschädigung braucht und umgekehrt. Zumindest haben diese beiden Versicherungen sowohl von der Summenhöhe, als besonders von der Laufzeit her sowenig miteinander zu tun, das sich eine Trennung lohnt.
Oft werden Todesfallversicherungen relativ kurzzeitig benötigt, zum Beispiel zur Absicherung einer Hypothek, oder zur Absicherung der Familie in den ersten Jahren der Berufstätigkeit. Rentenversicherungen laufen dagegen bis zur geplanten Rente, also meist bis zum 58. oder 60. Lebensjahr.
Hohe Rentabilität und Sicherheit
Wenn wir von einem Sparvorgang für die Rente sprechen, ist das Thema der Rentabilität natürlich, neben der Sicherheit der Anlagen, der wichtigste Punkt. Aufgrund der staatlich kontrollierten Sicherheit ist die Rentenversicherung ein, wenn nicht gar der wichtigste, Pfeiler der Altersvorsorge, zumindest als Grundversorgung neben Anlagen in Fonds, Aktien oder Sachwerten.
Anders als in Deutschland, wo die Lebensversicherung mit recht geringer Verzinsung arbeitet und in erster Linie mit der Sicherheit argumentiert, ist die Rentabilität in Spanien recht gut und muss sich vor anderen Anlageformen nicht verstecken.
Um nicht die Versprechungen der Gesellschaften, sondern deren Leistungen zu vergleichen, sollten Sie sich die erwirtschafteten Zahlen der letzten Jahre nachweisen lassen. Die durchschnittliche Verzinsung lag bei den renommierten Gesellschaften für den Zehn-Jahres-Zeitraum bei rund neun Prozent jährlich. Wegen – oder trotz – der Niedrigzinsphase der letzten Jahre lag die Rentabilität der letzten fünf Jahre bei jährlich etwa acht Prozent.
Die üblichen Geldanlagen der Banken, wie Sparbuch, Festgeld usw. sind also wesentlich geringer verzinst, und somit keine Alternative. Selbst Fonds und Aktien liegen im Durchschnitt nicht wesentlich über den Renditen der viel sichereren Rentenversicherung.
Grundversorgung der Berufstätigen
Die Sozialversicherung in Spanien stellt nur eine minimale Sozialleistung als Rente zur Verfügung, die Ihnen im Normalfall nicht ausreichen wird. Das Sozialversicherungssystem in Spanien soll eine untere, soziale Grundabsicherung sein. Dafür sind die monatlichen Kosten von rund 300 Euro pro Monat für einen Normalangestellten im Gegensatz zu rund 1020 Euro in Deutschland (jeweils für alle Sozialversicherungen) wesentlich geringer.
Besonders betroffen sind hiervon die Selbstständigen, die besonders geringe Leistungen erhalten, in der Regel aber auch nur knapp über etwa 180 Euro pro Monat für Renten-, Kranken-, Berufsunfall und Arbeitslosenversicherung zahlen. Der Beitragsanteil für die Rente ist daher so gering, dass eine vernünftige Altersvorsorge damit nicht gewährleistet werden kann.
Eine Aufstockung ist für Berufstätige daher von Nöten. Unabhängig von der Risikobereitschaft des Einzelnen ist es sicher nicht sinnvoll, nur durch Sachwerte, Aktien oder Fonds die Altersvorsorge zu finanzieren, da niemand die Entwicklung vorhersehen kann. In der Regel sprechen wir bei Berufstätigen von recht langen Zeiträumen bis zur Rente, so dass zumindest eine sichere Grundversorgung durch eine Rentenversicherung abgesichert sein sollte. Der Risikobereitere kann dann den Rest sicher gut durch andere Anlageformen ergänzen.
Wichtig ist es, die eigene Rentenversicherung an die Preisentwicklung anzupassen. Die Versicherung sollte daher dynamisch sein, das heißt sich an den steigenden Lebenshaltungskosten anpassen.
Lassen Sie sich von einem qualifizierten Versicherungsfachmann beraten, der in der Lage ist, Ihnen genau aufzuzeigen, wie viel Rente Sie exakt – nach derzeitigem Stand – aus der etwaigen deutschen Rentenversicherung erhalten, und wie viel aus der spanischen Sozialversicherung. Nur mit diesem Wissen können Sie Ihre noch nötige private Zusatzversorgung herausfinden. Ein Fachmann wird auch eventuell vorhandene Sachwerte oder andere Anlageformen in der Beratung mit berücksichtigen.
Aus Kapital wird Rente
Eine besondere Form der Rentenversicherung ist die sogenannte Rentenversicherung mit Einmalzahlung. Viele Rentner in Spanien haben einen größeren Geldbetrag – zum Beispiel aus einer Lebensversicherung – erhalten. Wer diesen Betrag für eine laufende Rente benötigt, kann schwerlich das Geld auf einem Sparbuch oder in Festgeld anlegen. Zum einen ist die Rentabilität recht niedrig, zum anderen können nur die Zinsen verbraucht werden, nicht das Kapital. Man weiß ja nicht, wie lange man noch zu leben hat und will nicht irgendwann ohne etwas dastehen.
Für diese Problematik gibt es die Versicherung mit Einmalzahlung. Sie zahlen einen Betrag in die Versicherung ein und erhalten später eine monatliche oder vierteljährliche Rente. Der Betrag wird verzinst wie eine normale Rentenversicherung und zusätzlich wird das Kapital verbraucht. Sie erhalten also mehr, als nur die Zinsen. Die Versicherer errechnen einfach die durchschnittliche Lebenserwartung und wissen so, wie viel Ihnen an Rente gezahlt werden kann. Auch wenn Sie deutlich älter als der Durchschnitt werden, erhalten Sie immer eine gleiche Rente.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Auswandern nach Spanien 1.