Arbeitserlaubnis

Wann benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis?

Arbeitserlaubnis

Wenn Sie das Recht, in Portugal zu wohnen bzw. zu arbeiten nicht durch Geburtsrecht, familiäre Beziehungen oder aufgrund der Staatsangehörigkeit zu einem EU-Land (bzw. zu einem Gebiet des europäischen Wirtschaftsraums) erworben haben, kann die Ausstellung einer Arbeitsgenehmigung schwierig bis unmöglich werden.

Wenn Sie EU-Bürger sind, benötigen Sie keine offizielle Berechtigung, um in Portugal zu leben oder zu arbeiten, obwohl Sie trotz allem eine Wohnsitzkarte (autorização de residência) benötigen. Wenn Sie nach Portugal reisen, um nach Arbeit zu suchen, haben Sie 180 Tage Zeit, in denen Sie Arbeit finden oder ein Geschäft eröffnen und eine Wohnsitzkarte beantragen müssen.

EU-Bürger, die nach Portugal kommen, um für weniger als drei Monate in Portugal zu arbeiten, sowie Saisonarbeiter, deren Arbeitsdauer acht Monate nicht überschreitet, benötigen keine Wohnsitzkarte.

Arbeitnehmer, deren Arbeitsaufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten beträgt, benötigen eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung, die für die Dauer ihres Arbeitsvertrags gültig ist. Wenn der Arbeitsvertrag verlängert wird, aber die komplette (kumulative) Dauer ein Jahr nicht übersteigt, wird die Wohnsitzkarte entsprechend der Arbeitszeit verlängert. Wenn der gesamte Einsatz ein Jahr überschreitet, wird die erneuerte Wohnsitzkarte automatisch für fünf Jahre gültig.

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