Studentenunterkünfte

Die günstige Alternative

Studentenunterkünfte

Eine gute Wohnmöglichkeit zu finden ist besonders als Student nicht immer einfach, da die finanziellen Möglichkeiten der meisten Studenten begrenzt sind. Doch es gibt einige Möglichkeiten doch zu einer bezahlbaren Unterkunft zu kommen.

In Österreich gibt es verschiedene Arten von Studentenunterkünften, wobei einige davon unterstützt werden und billiger sind. Wenn Interesse an solchen Unterkünften bestehen sollte, dann ist es wichtig, dieses so früh wie möglich zu erledigen, da die Nachfrage generell sehr groß ist.

Studentenwohnungen

StudentInnen haben die Möglichkeit, eine günstige Wohnung über die "Studentenwohnungsservice Ges.m.b.H." (SWS) zu beantragen. Das SWS mietet geeignete Altbauwohnungen an, die dann möbliert für jeweils ein Jahr vermietet werden. Bei positivem Studienerfolg wird der Wohnplatzvertrag verlängert. Voraussetzungen sind neben angemessenem Studienerfolg (bei StudienanfängerInnen genügt das Maturazeugnis) die Offenlegung der elterlichen Einkommensverhältnisse und etwaiger persönlicher Einkünfte des/der StudentIn.

Wohngemeinschaften

Ein Mietvertrag für eine Wohngemeinschaft kann ein Untermiet- oder ein Hauptmietvertrag sein.

Folgende vertragliche Möglichkeiten bestehen:

  • Eine Person kann einen Mietvertragabschließen, die anderen ziehen als MitbewohnerInnen ein. Nachteil: Wenn derjenige/diejenige, der/die den Vertrag geschlossen hat, auszieht, wird der Mietvertrag möglicherweise nicht auf ein anderes Mitglied der Wohngemeinschaft übertragen und alle müssen ausziehen.
  • Alle Wohngemeinschaftsmitglieder unterschreiben den Mietvertrag und sind somit als MieterInnen rechtlich gleichgestellt. Wenn ein/e BewohnerIn auszieht, ändert das nichts am Mietvertrag für die übrigen MitbewohnerInnen. Man sollte aber in diesem Fall vereinbaren, dass die Rechte des/der ausscheidenden MieterIn an die verbleibenden MieterInnen abgetreten werden können.
  • Getrennte Mietverträge werden mit dem/der VermieterIn über den Raum abgeschlossen, den der/die einzelne MitbewohnerIn bewohnt.

Studentenheime

In sämtlichen Universitätsstädten gibt es eine Reihe von Studentenheimen, die von verschiedenen Trägerorganisationen (Vereinen, Stiftungen, Körperschaften) gebaut und verwaltet werden.
Verträge zwischen den BewohnerInnen und den Trägern von Studentenheimen sind vom Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes zur Gänze ausgenommen. Für sie gilt das Studentenheimgesetz.

Achtung: Die Anmeldung für Heimplätze muss spätestens ein Semester vor Studienbeginn erfolgen.

Hinweis: Zu allen unter diesem Punkt angeführten Wohnungen erhalten Sie Auskünfte bei der jeweiligen Hochschülerschaft Ihrer Universität.

Schwarze Bretter:

Eine Reihe von privaten Wohnraumanzeigen finden sich an den schwarzen Brettern der Universitäten, welche meist in der Näher der Kantine oder anderen häufig frequentierten Plätzen zu finden sind. Die meisten dieser Anzeigen beziehen sich jedoch auf Zimmer in Wohngemeinschaften.

Wichtige Link:

http://www.oeh.ac.at/oeh 

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