Die Erfahrung haben wir bei den verschiedenen Objekten, die wir im Laufe der Zeit besichtigt haben, nicht machen können. Bei allen Wohnungen oder Häusern, die wir uns im Laufe der Zeit angeschaut haben, hätten wir einen dreijährigen Mietvertrag unterzeichnen müssen. Allerdings haben alle Vermieter, die wir auf eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis angesprochen haben, versichert, dass dies kein Problem sei.
Auch der österreichische Mieterschutzverband berichtet auf seiner Internetseite (www.mieterschutzverband.at ) über die Zunahme von befristeten Mietverträgen in den letzten Jahren. Zudem weisen die Experten darauf hin, dass Mietverträge über Wohnungen, die nach dem 1. Juli 2000 abgeschlossen oder verlängert wurden, ganz beliebig befristet werden können, wenn die Vertragsdauer mindestens drei Jahre beträgt. Dem Mieter steht allerdings das Recht zu, den Vertrag bereits nach einem Jahr zu kündigen, wenn er eine dreimonatige Kündigungsfrist einhält. Aber auch wenn man dem Vermieter einen Nachmieter präsentiert, der ihm angenehm ist, dann dürfte es auch in Österreich kein Problem sein, ein Mietverhältnis früher zu beenden.
Sicherlich ist für jemanden, der sich noch in der betrieblichen Probezeit befindet und nicht mit Gewissheit sagen kann, was in sieben, acht oder neun Monaten mit der Umsiedlung der Familie ist, ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter im Vorfeld wichtig. Sicherlich sollte man hier auch Sonderkündigungsvereinbarungen und individuelle Absprachen schriftlich im Mietvertrag festhalten.
Betriebskosten
Neben dem eigentlichen Mietzins, der Kaltmiete, wird im Mietvertrag auch die Höhe der Betriebskosten, also der Nebenkosten vereinbart. Zudem gibt es Regelungen zur Haustierhaltung und andere individuelle Absprachen, ähnlich wie bei einem deutschen Mietvertrag. Was genau zu den Betriebskosten zählt, sollte mit dem Vermieter vor der Vertragsunterzeichnung geklärt werden, denn die Kosten, die umgerechnet werden, können sich durchaus von einer deutschen Nebenkostenabrechnung unterscheiden.
So dürfen österreichische Vermieter Wassergebühren und Kosten der Wassermesserkontrolle, Schornsteinfegergebühren, die in Österreich Rauchfangkehrerkosten heißen, Kosten der Unratentfernung und für Schädlingsbekämpfung, allgemeine Stromkosten wie für die Beleuchtung des Stiegenhauses, Versicherungsprämien, die Grundsteuer, Hausreinigungskosten und solche für Gemeinschaftsanlagen oder Verwaltungshonorare in Rechnung stellen.
Wer eine Position „Sonstiges“ auf seiner Betriebskostenabrechung findet, sollte sich beim Vermieter darüber erkundigen, um was für Kosten es sich genau handelt, denn es gibt auch Nebenkosten, die vom Vermieter nicht angerechnet werden dürfen. Auch darüber geben Mieterbünde Auskunft. Übrigens: Die Belege über die einzelnen Positionen müssen nicht der Jahresabrechung beigegeben werden. Jedoch muss der Vermieter den Mietern auf Wunsch Einsicht in seine Unterlagen gewähren und auf Verlangen auch Kopien aushändigen.
Die aufgeführten Betriebskosten können vom Vermieter abgerechnet werden, sie müssen es aber nicht zwangsläufig. In der Gemeinde, in der wir leben, wird beispielsweise die Gebühr für die Müllentsorgung direkt von der Stadtverwaltung eingezogen. Die „Müllgefäße“ muss man dann jeweils beim zuständigen Bauhof abholen. Dabei handelt es sich um schwarze Säcke für den Restmüll, Papiertüten für den Bioabfall und gelbe Säcke, in denen in Österreich allerdings nur Kunststoffabfälle entsorgt werden. Nur Betriebe und größere Wohnanlagen werden tatsächlich auch mit Müllcontainern ausgestattet.
Ansonsten gibt es in jedem Dorf und in jeder Stadt zentrale Sammelstellen mit Containern für Altpapier, Glas und Altmetall. Besonders hervorzuheben ist sicherlich auch die Tatsache, dass in Österreich leere Milch- und Saftverpackungen in einer speziellen Öko-Box gesammelt werden. Diese können ebenfalls an den zentralen Sammelstellen abgegeben, aber - man höre und staune - auch kostenfrei per Post an die zuständige Öko-Box-Sammelstelle in Graz geschickt werden, wo die Verpackungen dann wiederverwertet werden. Und in manchen Fällen wird auch das Wasser nicht über den Vermieter abgerechnet, sondern über so genannte Wasser- und Kraftwerksgenossenschaften. Genaues Nachfragen, welche Betriebskosten der Mietvertrag umfasst, ist bei Vertragsabschluss also auf jeden Fall angebracht.
Kaution und Gebühren
Einstellen müssen sich Wohnungssuchende in Österreich auch auf die Zahlung einer Mietkaution. In der Regel handelt es sich um einen Betrag in Höhe von drei Monatsmieten, wobei viele Vermieter auch die Bürgschaft einer österreichischen Bank über die Gesamtsumme akzeptieren. Wer über einen Makler sucht, muss zudem natürlich dessen Provision noch zusätzlich bezahlen. Bei Wohnungsannoncen und Besichtigungstermin also immer genau nachforschen, ob eine Vermittlungsgebühr verlangt wird oder nicht, denn nicht bei jedem Angebot ist das sofort ersichtlich.
Sicherlich kann es auch schon einmal passieren, dass ein Vormieter eine Abfindung für gewisse Dinge verlangt. Zulässig ist solch eine Einmalzahlung nur, wenn es in der Wohnung einen tatsächlichen Gegenwert gibt - beispielsweise für neu angeschaffte Möbel speziell für diese Wohnung, die dann auch nach dem Auszug des Vormieters in den Räumen verbleiben. Abfindungen anderer Art sind illegal und können gegebenenfalls gerichtlich zurückgefordert werden. Deshalb sollte man sich auf jeden Fall einen Beleg über diese Einmalzahlung ausstellen lassen und nach Übergabe der Wohnung den Zustand des Wohnraums dokumentieren.
Zudem sei noch darauf hingewiesen, dass in vielen Mietwohnungen in Österreich bereits Küchen eingebaut sind und fest zum Mietobjekt gehören. Bei Internetanzeigen wird in der Regel auf Wohnungsmöblierungen hingewiesen, bei Zeitungsannoncen sollte man gezielt danach fragen - vor allen Dingen nach der Küche. Denn nichts ist ärgerlicher, als eine komplette eigene Küche mit in die neue Heimat zu transportieren und sie dann nicht aufbauen zu können. Dann fristet das schöne Teil vielleicht jahrelang ein bescheidenes Leben in einem Kellerraum, anstatt im Vorfeld des Umzugs gut verkauft zu werden.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in der Österreich.