Autofahren in Österreich

KfZ-Steuern, TÜV und Versicherungen

Autofahren in Österreich

Des Deutschen liebstes Kind ist das Auto - heißt es. Ganz so eng scheint das Verhältnis der Österreicher zu ihrem fahrbaren Unter­satz allerdings nicht zu sein.

Eines fällt im täglichen Umgang mit den Einheimischen ganz besonders auf. Während es für Deutsche überhaupt kein Problem darstellt, mit dem Pkw auch einmal 30 oder 40 Kilometer zur Arbeit zu fahren oder „schnell mal die paar Kilometer nach Deutschland“ zurückzulegen, erntet man hierzulande oft genug einen fragenden und zweifelnden Augenauf­schlag, wenn man davon berichtet.

Die Nähe zum Wohnort ist für viele Österreicher, zumindest für viele Vorarlberger, auch ein wichtiges Kriterium bei der Suche nach dem geeigneten Arbeitsplatz. Jeden Morgen vielleicht 100 Kilo­meter mit dem Auto zur Arbeit zurückzulegen, ist zumindest für einen Vorarlberger kaum vorstellbar.

KfZ-Steuern in Österreich

Vielleicht liegt das etwas andere Verhältnis der Österreicher zu ihrem Auto auch an den teilweise viel höheren Kosten für ihre Ve­hikel, sieht man einmal von den geringeren Spritpreisen ab. Denn schon beim Kauf eines Neufahrzeugs wird es in Österreich so richtig teuer. Österreicher - und alle, die in diesem Land leben und ein Auto kaufen möchten - müssen nämlich neben dem Kaufpreis für das Fahrzeug zusätzlich die so genannte „Nova-Steuer“ be­zahlen, eine einmalige Abgabe, die sich abhängig vom Verbrauch beim Pkw oder abhängig vom Hubraum bei Krafträdern berechnet. Die Normverbrauchsabgabe, wie der vollständige Name dieser Steuer lautet, beträgt maximal 16 Prozent des Anschaffungspreises und wird direkt beim Fahrzeughändler bezahlt, der dann das Geld an das Finanzamt abführen muss.

Die Nova-Steuer trifft aber nicht nur all diejenigen, die einen Neu­wagen in Österreich kaufen, sondern auch jene, die überhaupt zum ersten Mal ihr Fahrzeug in Österreich zulassen möchten. Und so trifft diese zusätzliche Abgabe natürlich auch alle Deutschen, die ihren Erstwohnsitz nach Österreich verlegen und dort ihr Auto an­melden wollen.

Die Höhe der Steuer ist von jedem selbst zu be­rechnen. Das für die Abgabe nötige Formular, es nennt sich „Nova 2“, ist bei den zuständigen Zulassungsstellen und beim Finanzamt erhält. Einen Blick auf diesen Antrag kann man schon einmal auf folgender Internetseite werfen: formulare.bmf.gv.at . Die Steuer ist dann bei dem für den Wohnsitz zuständigen Finanzamt zu entrichten. Erst wenn das Finanzamt eine Bestätig­ung ausstellt, dass keine steuerlichen Bedenken mehr gegen die Zulassung sprechen, dann kann das Fahrzeug auch tatsächlich zu­gelassen werden. Für echte Oldtimer wird diese Steuer allerdings nicht mehr fällig!

Doch damit sind noch immer nicht alle Hürden genommen. Zu­nächst benötigt man auch noch eine europäische Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Neuere Fahrzeuge verfügen darüber, für ältere Baujahre (bis etwa 1996) muss eine Typisierung erfolgen. Für diese Einzelgenehmigung ist die jeweilige Typisierungsstelle der Landes­regierung zuständig. Eine Übersicht aller Typisierungsstellen in Österreich finden Sie hier: www.oeamtc.at .

Fahrzeugüberprüfungen in Österreich

Vor der Zulassung muss der Wagen sich dann noch der „Pickerl­überprüfung“ stellen - vergleichbar der deutschen TÜV-Untersuch­ung. Dabei wird die Verkehrssicherheit, Betriebssicherheit und Um­weltverträglichkeit überprüft. Anschließend wird eine Prüfplakette ausgehändigt, die gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden muss. Diese Plakette, die als Urkunde gilt, wird in Österreich im Volksmund „Pickerl“ genannt.

Die Fahrzeugüberprüfungen finden regelmäßig statt, Überprüfungs­termin ist jeweils der Monat der ersten Zulassung - auch wenn diese im Ausland erfolgte. Die Abstände liegen bei drei Jahre nach der ersten Zulassung, bei zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und ein Jahr nach der zweiten und nach jeder weiteren Begut­achtung. Die Vorführung des Fahrzeugs muss im Zeitraum von einem Monat vor und bis vier Kalendermonate nach dem Monat der Erstzulassung durchgeführt werden.

Durchgeführt werden darf die Überprüfung von Werkstätten, die dafür zugelassen sind, von Autofahrerclubs sowie natürlich den Landesprüfungsstellen. Die Kosten liegen zwischen 25 und 70 Euro je nach Automarke oder Werkstatt und sind für Dieselfahrzeuge in der Regel höher als für Benziner. Mit einem abgelaufenen „Pickerl“ zu fahren, kann übrigens sehr teuer werden: Fahrzeughalter und Lenker können dann auch schon einmal mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 Euro rechnen.

Haftpflichtversicherung in Österreich

Nun muss nur noch eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, die natürlich auch in Österreich gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Ausstellung der Ver­sicherungspolice. Ein Versicherungsvergleich ist anzuraten und kann helfen, eine Menge Geld zu sparen. Beispielsweise gibt es spezielle Rabatte für Frauen, die ein Fahrzeug anmelden möchten.

Anmeldung des Autos

Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung wird nun auch das Fahrzeug an­gemeldet - und zwar nicht bei einer Behörde, sondern bei der Versicherung selbst. Seit Dezember 1999 nämlich ist die Privat­isierung der Kfz-Zulassung in ganz Österreich abgeschlossen. Alle Fahrzeuge können seit diesem Zeitpunkt bei den Versicherungen, also den Zulassungsstellen, angemeldet werden. Natürlich muss die Anmeldung im Heimatbezirk erfolgen. Sollte der Versicher­ungsnehmer allerdings eine Kfz-Haftpflichtversicherung bei einem Versicherer abgeschlossen haben, der an seinem Heimatort keine Zulassungsstelle (sprich Versicherungsbüro) hat, so muss eine andere Versicherung im Heimatbezirk die Anmeldung vornehmen.

Bei der Anmeldung kann man auch nach seinem Wunschkenn­zeichen fragen, es können beinahe alle Buchstaben- und Zahlen­kombination als Vormerkzeichen beantragt werden. Es gibt natür­lich einige Kennzeichen, die auch in Österreich nicht zulässig sind - wie beispielsweise nationalsozialistische Zeichenkombinationen wie SS.

Hinzu kommt, dass man sich Wechselkennzeichen ausstellen las­sen kann, mit denen man bis zu drei Fahrzeuge einer gemein­samen Obergruppe unter einem einzigen Kfz-Kennzeichen fahren kann. Steuer und Haftpflicht richten sich dann nach dem teuersten Fahrzeug. Für alle Fahrzeuge wird allerdings nur eine Kennzeich­engarnitur ausgegeben, so dass bei Fahrzeugwechsel das Kenn­zeichen ummontiert werden muss. Wechselkennzeichen werden nur für Fahrzeuge in den gleichen Kategorien ausgegeben, das heißt Pkw für Pkw, Motorrad für Motorrad. Es geht nicht, ein Auto und ein Motorrad unter dem gleichen Kennzeichen zu führen.

Österreichische Automobilclubs und Vignetten

Zudem gibt es auch in Österreich Automobilclubs, bei denen man Mitglied werden kann. Die bekanntesten dürften dabei der Öster­reichische Automobil-, Motorrad- und Touring Club, kurz ÖAMTC genannt, und der Auto-, Motor- und Radfahrerbund, kurz ARBÖ ge­nannt, sein, die beide ihren Mitgliedern ein großes Dienstleistungs­angebot anbieten.

Unter anderem gibt bei den Automobilclubs die Vignetten, die für Fahrten auf den österreichischen Autobahnen verpflichtend sind. Die Vignette, die in Österreich auch „Autobahnpickerl“ genannt wird, kostet für Pkw, Pkw mit Anhänger und Lkw bis 3,5 Tonnen zu­lässigem Gesamtgewicht derzeit 72,60 Euro fürs ganze Jahr, 21,80 Euro für zwei Monate und 7,60 Euro für zehn Tage. Ein Anhänger benötigt keine eigene Vignette. Motorradfahrer zahlen 29 Euro für die Jahres-, 10,90 Euro für die Zweimonats- und 4,30 Euro für die Zehn-Tages-Vignette. Die Jahresvignette ist dabei jeweils vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig. Hinzukommen kommen noch einige Sondermautgebühren bei der Benutzung verschiedener Strecken, so auf der Brennerauto­bahn, der Arlbergschnellstraße, dem Tauern- sowie Karawankel­tunnel und anderen.

Außerdem ist am 1. Januar 2004 in Österreich die Maut für alle Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht in Kraft getreten, die übrigens auch Wohnmobile über 3,5 Tonnen zuläs­sigem Gesamtgewicht betrifft. Eigens dafür wurde das „Multilane-Free-Flow“-Mautsystem mit vollelektronischer Erfassung aller Fahr­zeuge bei automatischer Entrichtung des korrekten Tarifes einge­richtet. „Free-Flow“ bedeutet, dass die Mauterhebung ohne An­halten, Geschwindigkeitsreduktion oder Spurbindung durchgeführt werden kann.

Die Abbuchung erfolgt durch eine an der Windschutzscheibe des Fahrzeugs befestigte „GO-Box“. Diese ist an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden und enthält alle Daten des Fahrzeuges, die auch der entsprechende Fahrzeugschein aufweist. Die Go-Box kommuniziert auf Mikrowellenbasis mit den Sensoren auf den Mautportalen, welche sich zwischen den einzelnen Auf- und Abfahrten befinden. Die Abbuchung erfolgt automatisch und wird dem Fahrer durch ein Signal der GO-Box mitgeteilt.

Zur Kontrolle, ob die Vignettenpflicht auch eingehalten wird, fährt zusätzlich auf österreichischen Autobahnen eine Mautaufsicht, der Service- und Kontrolldienst der ASFINAG. Wer ohne „Autobahn­pickerl“ erwischt wird, muss mit heftigen Strafen rechnen, die zwischen 400 und 4.000 Euro liegen.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in der Österreich.

Weitere empfohlene Artikel

Hat Dir dieser Artikel geholfen?

Hast Du ein Feedback, Update oder Fragen zum Thema? Kommentiere hier: