Steuern

Die Einkommensteuer in Österreich

Steuern

Reformen haben in den zurückliegenden Jahren dafür gesorgt, dass das österreichische Steuerwesen gegenüber dem deutschen klare Vorteile birgt und einfacher strukturiert ist. Doch nicht nur Unternehmen, die sich in Österreich ansiedeln möchten, profitieren heute von den Reformen, sondern auch Arbeiter und Angestellte.

Gerade diese Personengruppen ziehen große Vorteile aus der Ein­kommenssteuersenkung im Jahr 2005. Seitdem gibt es in Öster­reich nur noch drei Progressionsstufen mit folgenden Grenzsteuer­sätzen:

  • 38,33 %: für Einkommen zwischen 10.000 und 25.000 Euro
  • 43,60 %: für Einkommen zwischen 25.000 und 51.000 Euro
  • 50 %: für Einkommen über 51.000 Euro jährlich.

Wer ist steuerpfichtig?

Als uneingeschränkt steuerpflichtig gilt in Österreich jeder, der hier seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Diese unbeschränkte Steuerpflicht hat zur Folge, dass alle inländischen und ausländischen Einkünfte in Österreich versteuert werden müs­sen.

Beschränkt steuerpflichtig dagegen sind Leute, die in Österreich zwar Einkünfte erzielen, hier aber nicht wohnen. Aber auch sie können eine Lohnsteuerveranlagung in Österreich beantragen und ihre Werbungskosten und Sonderausgaben geltend machen.

Besonderheiten gelten für Grenzgänger, die in Österreich leben, je­doch in Liechtenstein, der Schweiz, Italien oder Deutschland ar­beiten. Ihre Einkünfte werden in Österreich versteuert, wobei be­stimmte Grenzgängerabsatzbeträge abgerechnet werden.

Bei Saisonarbeitskräften, denn auch davon gibt es in den Touris­musgebieten sehr viele, tritt die unbeschränkt Steuerpflicht dann ein, wenn sie mindestens sechs Monate in Österreich verbringen.

Lohnsteuer und Einkommensteuer

Generell wird auch in der Alpenrepublik zwischen der Lohnsteuer und der Einkommenssteuer unterschieden. Arbeitnehmer und Pen­sionisten bezahlen dabei Lohnsteuer, Selbständige Einkommens­steuer. Die Steuerformen unterscheiden sich lediglich in der Erheb­ungsform, der Steuertarif ist bei beiden Steuerarten gleich. So wird die Lohnsteuer vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt abgeführt, die Einkommenssteuererklärung dagegen ist einmal jährlich von jedem Steuerpflichtigen beim Finanzamt abzugeben. Aufgrund dieser Einkommenssteuererklärung wird die Einkommenssteuer er­hoben und dann mit dem Einkommenssteuerbescheid dem Steuer­pflichtigen übermittelt.

Das österreichische Einkommenssteuergesetz kennt dabei gleich sieben Einkunftsarten:

1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit

3. Einkünfte aus Gewerbebetrieben

4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

5. Einkünfte aus Kapitalvermögen

6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

7. Sonstige Einkünfte wie Leibrenten, Entgelte für Funktionäre von öffentlich-rechtlichen Körperschaften u.a.

Nicht steuerpflichtig sind dagegen Lottogewinne, das Kinderbetreu­ungsgeld oder das Pflegegeld.

Bei der Arbeitnehmerveranlagung, die einmal im Jahr beim zu­ständigen Finanzamt des Wohnortes abgegeben wird, können die unterschiedlichsten Ausgaben geltend gemacht werden, was sich steuermindernd auswirken kann. Dazu gehören unter anderem Mehrkinderzuschläge, Pendlerpauschalen, Pflichtversicherungsbei­träge, Werbungskosten, Sonderausgaben und vieles mehr.

Hilfe bei der Steuererklärung

Sicherlich ist es für jemanden angebracht, der neu im Land ist, sich bei seiner Arbeitnehmerveranlagung helfen zu lassen. Kostenlose Hilfe finden alle interessierten Arbeitnehmer bei den Arbeiterkam­mern, die das Ausfüllen der Steuererklärung übernehmen und diese anschließend auch an das zuständige Finanzamt weiterleiten.

Aus eigener Erfahrung können wir sagen, dass unsere österreich­ische Steuererklärung, die auch wir mit Hilfe einer Mitarbeiterin der Arbeiterkammer haben machen lassen, ganze zwölf Minuten ge­dauert hat, während wir in Deutschland Jahr für Jahr Stunden über Formularen gebrütet haben. Und die Steuerrückerstattung war tat­sächlich nach zweieinhalb Wochen auf unserem Konto verbucht.

Die Thema Steuer wird übrigens unter dem Punkt „Unternehmens­gründung“ noch einmal aufgegriffen. Dort geht es dann um alle für Unternehmen wichtigen Steuerarten.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in der Österreich.

Weitere empfohlene Artikel

Hat Dir dieser Artikel geholfen?

Hast Du ein Feedback, Update oder Fragen zum Thema? Kommentiere hier: