Folgen Sie auch etwaigen Links um zusätzliche Informationen zum Thema zu erhalten. Wir empfehlen Ihnen sich nur legal in den Niederlanden aufzuhalten und sicherzustellen, dass Sie über die notwendigen Dokumente verfügen, wenn Sie in die Niederlande reisen.
Aufenthalte von weniger als 3 Monaten
EU-Staatsbürger und Staatsbürger der folgenden Länder benötigen kein Visum für Aufenthalte von weniger als 3 Monaten:
Albanien, Andorra, Argentinien, Antigua und Barbuda Australien, Bahamas, Barbados, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, Dominica, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, El Salvador, Guatemala, Grenada, Honduras, Hong Kong, Israel, Japan, Kanada, Kiribati, Kolumbien, Malaysia, Marshall Inseln, Macau, Mauritius, Mazedonien, Mexiko, Mikronesien, Republik Moldau, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Palau, Peru, Paraguay, Samoa, San Marino, Saint Kitts and Nevis, Saint Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Serbisch, Seychellen, Singapur, Salomonen, Südkorea, Taiwan Timor-Leste, Tonga, Trinidad und Tobago, USA, Vereinigte Arabische Emirate, Tuvalu, Uruguay, Vanuatu, Vatikan Staat, Venezuela.
Falls Sie Staatsbürger eines anderen Landes sind benötigen Sie ein Visum, um in die Niederlande einzureisen. Suchen Sie um ein solches in der niederländischen Botschaft oder in einem Konsulat in Ihrem Heimatland an.
Aufenthalte von mehr als 3 Monaten
EU-Staatsbürger und Staatsbürger folgender Länder benötigen kein Visum für einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten in den Niederlanden:Australien, Island, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Schweiz, USA und Vatikan Staat.
Alle anderen Staatsbürger, die länger als 3 Monate in den Niederlanden bleiben wollen, brauchen dazu ein MVV (Machtiging tot Voorlopig Verblijf). Dieses Dokument berechtigt für einen temporären Aufenthalt in den Niederlanden.
Mehr Information zum Thema kann auf den folgenden Webseiten abgerufen werden:
www.ind.nl : Immigrations- und Naturalisations-Service (IND; Immigratie en Naturalisatie Dienst)
www.minbuza.nl : Außenministerium (Ministerie van Buitenlandse Zaken)
Beantragung eines Visums
Falls Sie ein Visum für die Einreise in die Niederlande benötigen, müssen Sie dieses an der niederländischen Botschaft oder an einem Konsulat in Ihrem Heimatland beantragen. Sie sollten einen entsprechenden Antrag etwa 2 Monate vor der geplanten Reise einbringen – beachten Sie auch, dass es ummöglich ist, in den Niederlanden um ein Visum anzusuchen.
Verfahren und Dokumente
Das Verfahren zur Beantragung eines Visums läuft normalerweise in jeder Botschaft/ in jedem Konsulat gleich ab. Um sicherzugehen fragen Sie aber bei der jeweiligen Botschaft oder Konsulat, die für Ihr Heimatland zuständig ist, nach.
Visum-Typen
A-Visa: Transit Visum für Flughäfen
Staatsbürger einiger Länder benötigen Transit-Visa, wenn sie über die Niederlanden in ein anderes Land reisen. Diese Art Visum gibt Ihnen jedoch kein Einreise-Recht in die Niederlande. Sie benötigen ein Transit-Visum wenn Sie aus folgenden Ländern kommen:
Afghanistan, Angola, Bangladesh, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Guinea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sudan, Syrien und Sri Lanka.
B-Visum: Durchreise-Visum mit einer Gültigkeit von maximal 5 Tagen
Dieses Visum benötigen jene Personen, deren Reiseziel außerhalb des Schengen-Raums liegt. Es berechtigt sie, die Niederlande für 5 Tage zu bereisen.
C-Visum: Visum für kurzfristige Aufenthalte von maximal 3 Monaten
Dieses Visum gilt für mehrere Reisezwecke: Urlaub, Tourismus, geschäftliche Angelegenheiten, Besuche von Freunden oder Familie oder die Teilnahme an Kongressen bzw. sportlichen Ereignissen.
Das Visum läuft maximal 6 Monate nach dem Ausstellungsdatum bzw. 3 Monaten Aufenthalt in den Niederlanden aus. Inhaber dieses Visums können nicht um eine Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigung ansuchen.
D-Visum: Aufenthaltsgenehmigung für länger als 3 Monate; MVV
Das MVV (Machtiging tot Voorlopig Verblijf) ermöglicht seinen Inhaber einen Aufenthalt von bis zu einem Jahr in den Niederlanden. Nach Ablauf dieser Zeitspanne kann es erneuert werden, ohne dass das Land dafür verlassen werden muss. Sie benötigen ein MVV um um eine Arbeits- oder Arbeitserlaubnis ansuchen zu können. Möglicherweise müssen Sie in der niederländischen Botschaft oder einem Konsulat einen Immigrations- und Staatsbürgerschaftstest (Inburgeringscursus) ablegen, bevor Sie in die Niederlande reisen. Um herauszufinden, ob dies auf Sie zutrifft, erkundigen Sie sich unter folgendem Link: www.ind.nl .
Das Schengener Abkommen – was ist es und wie funktioniert es?
Die Niederlande haben das Schengener Abkommen ratifiziert, was die Reisefreiheit innerhalb der anderen Länder garantiert, die ebenfalls dieses Abkommen unterzeichnet haben.
Ein durch eines der Schengen-Länder ausgestelltes Visum ist automatisch auch für die anderen Staaten des Abkommens gültig. Reisen innerhalb der Schengen-Staaten werden deshalb rechtlich wie Reisen innerhalb der Niederlande behandelt. Falls Sie mit einem Touristenvisum einreisen, können Sie sich i.d.R. bis zu 90 Tage innerhalb von 6 Monaten in jedem beliebigen Mitgliedsland des Schengen-Abkommens aufhalten.
Neben den Niederlanden haben folgende Staaten das Schengener Abkommen unterzeichnet: Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Estland, Finnland, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Deutschland, Malta, Norwegen, Polen, Portugal, Tschechischen Republik, Ungarn, Slowakei, Slowenien, Schweden, Schweiz und Spanien.
Obwohl Sie innerhalb von 6 Monaten unlimitiert in die Schengen-Staaten ein- und ausreisen können, darf die gesamte Zeit Ihres Aufenthaltes innerhalb dieser Staaten nicht 90 Tage überschreiten.
Ein durch einen Schengen-Staat ausgestelltes Visum ist automatisch auch für die anderen Staaten gültig. Länder außerhalb des Schengener Abkommens sind u.a. die Schweiz, Großbritannien, die Kanal-Inseln, Irland, Marokko und Gibraltar.
Trivia: Schengen ist die Stadt in Luxemburg, in der das Abkommen 1985 unterzeichnet wurde.