Mit einem fremden Führerschein können sie bis zu sechs Monate in Luxemburg mit dem Auto fahren. Wenn Sie länger bleiben, müssen Sie ihn gegen einen luxemburgischen eintauschen. Wenn der Führerschein nicht auf Deutsch, Französisch oder Englisch verfasst sein sollte, müssen Sie ihn übersetzen lassen. Nicht-EWR-Bürger müssen den Führerschein innerhalb eines Jahres Auftenthalt eintauschen. EWR-Bürger müssen ihn nur registrieren lassen oder können ihn auf Wunsch eintauschen.
Wenn Sie weniger als zwei Jahre im Besitz Ihres Führerscheines sind, müssen Sie einen eintägigen Kurs im Fahrsicherheitszentrum in Colmar-Berg (Centre de Formation pour Conducteurs ) absolvieren.
Wie Sie den Führerschein eintauschen können
Dokumente für den Eintausch eines EWR-Führerscheins:
- das Formular Demande en obtention d’un permis de conduire
- ein Passfoto
- die Meldebestätigung (certificat de résidence) (maximal einen Monat alt)
- eine Kopie Ihres Führerscheins
- eine Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises
- die Steuermarke (Timbre de Chancellerie), erhältlich bei der SNCA
- ein einwandfreies Führungszeugnis
Zusätzliche Dokumente für nicht-EWR-Führerscheine:
- ein ärztliches Attest (maximal drei Monate alt)
- eine Kopie des Strafregisterauszuges (extrait de casier judiciaire)
Wie Sie einen luxemburgischen Führerschein bekommen
Voraussetzung für die Beantragung:
- ein ärztliches Attest (maximal drei Monate alt)
- ein Passfoto
- die Meldebestätigung (maximal einen Monat alt)
- eine Kopie des Strafregisterauszuges (extrait de casier judiciaire)
- die Steuermarke (Timbre de Chancellerie)
- die Eintragungsgebühr für die Fahrschule
- das ausgefüllte Antragsformular
Für den Erhalt eines luxemburgischen Führerscheins müssen Sie eine Prüfung mit theoretischem und praktischem Teil bestehen. Sie können den praktischen Teil auf Deutsch, Französisch, Englisch und Portugiesisch absolvieren. Wenn sie durchfallen, können Sie die Prüfung so oft Sie wollen wiederholen. Übersechzigjährige müssen sich ärztlich untersuchen lassen, um den Führerschein zu erneuern.
Führerscheinarten
In Luxembourg gibt es folgende Arten von Führerscheinen:
Kategorie | Beschreibung |
AM | Mopeds mit 45 km/h Maximalgeschwindigkeit |
A1 | Leichte Motorräder mit maximal 15 kW Leistung |
A2 | Motorräder mit maximal 35 kW Leistung |
A | alle Motorräder |
B | PKW |
BE | PKW mit Anhänger oder Wohnwägen unter 3,5 t Gewicht |
C | Lastwägen |
D - F | Busse und Traktoren |