Rente

Eine Einführung in das luxemburgische Rentensystem

Rente

Alle Angestellten und Selbstständigen in Luxemburg zahlen obligatorische Beiträge in den gesetzlichen Fonds für Alters- und Arbeitsunfähigkeitsrenten.

Die Beiträge betragen 24% des Bruttoeinkommens und werden zwischen dem Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer und der Regierung aufgeteilt. Die Beitragszahlungen zur Rentenversicherung werden auch dann bezahlt, wenn Sie arbeitslos sind oder aus einem anderen Grund nicht arbeiten und eine staatliche Unterstützung erhalten, der Beitrag wird dann üblicherweise von der zuständigen Sozialbehörde in Ihrem Namen bezahlt.

Um die Altersrente zu erhalten, müssen Sie in bestimmtes Alter erreicht habe (normalerweise 65) und für eine Mindestzeit Beiträge bezahlt haben. Sonderkonditionen treffen meist auf Beamte, Bergarbeiter, Angestellte der Eisenbahngesellschaft und andere Personengruppen zu. Nach EU-Regelungen müssen Sie Gelder auch dann erhalten, wenn Sie die Beiträge in einem anderen EU-Land bezahlt haben. Außerdem hat Luxemburg Sozialversicherungsabkommen mit einigen Nicht-EU-Staaten (z.B. mit den USA), dank derer die Beiträge, die Sie in diesen Ländern bezahlt haben, in Luxemburg voll oder teilweise angerechnet werden. Weitere Informationen zu den EU-Regelungen zu Rente können Sie im „Dialog mit Bürgern“ auf der Website der EU finden (Klicken Sie hier ). Informationen zu Sozialversicherungsabkommen mit Nicht-EU-Staaten können Sie bei Ihrer Botschaft oder Ihrem Konsulat erhalten.

Sie sind zum Erhalt der Altersrente in Luxemburg berechtigt, wenn Sie in Luxemburg oder einem anderen EU-Staat mindestens 120 Monate Beiträge gezahlt haben. Wenn Sie das Renteneintrittsalter erreicht haben und nicht genügend Beiträge eingezahlt haben, bekommen Sie auch keine Rente. Stattdessen werden Ihnen die Beiträge, die Sie gezahlt haben, zurückgezahlt, allerdings ohne die Arbeitgeberbeiträge, die für Sie gemacht wurden. Das normale Renteneintrittsalter beträgt 65 Jahre, obwohl es erlaubt ist, schon mit 57 oder 60 in den Vorruhestand zu gehen, vorausgesetzt dass Sie mindestens 480 Monate lang Beiträge gezahlt haben.

Die Standardrente beträgt ca. 71% Ihres Durchschnittsgehaltes wahrend der Jahre, in denen Sie Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt haben. Der Höchstsatz beträgt allerdings 6.000€ pro Monat, außerdem gibt es einen Mindestsatz von 890€ monatlich. Die Zahlungen werden jährlich um die Inflation bereinigt und jedes zweite Jahr im Angesicht der aktuellen Trends der Gehälter korrigiert.

Angestellte privatwirtschaftlicher Unternehmen müssen Ihre Rente einige Monate bevor Sie das Renteneintrittsalter erreichen bei der Caisse de Pensions des Employés privés in der Stadt Luxemburg beantragen, da einige Formalitäten erledigt werden müssen und Beiträge im Ausland nachgeprüft werden müssen.

Zum Erhalt der Arbeitsunfähigkeitsrente müssen Sie in den letzten drei Jahren vor Ihrer Arbeitsunfähigkeit mindestens 12 Monate versichert gewesen sein (das heißt, Sie müssen in Luxemburg gearbeitet haben und dort Beiträge zur Sozialversicherung bezahlt haben). Diese Auflage kann Ihnen erlassen werden, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einen Unfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist.

Um eine Arbeitsunfähigkeitsrente zu bekommen, ist kein Mindestbehinderungsgrad notwendig, die einzige Voraussetzung ist, dass Sie nicht mehr in der Lage sind Ihre normale Tätigkeit auszuführen. Die Zahlungen dieser Rente beginnen normalerweise ungefähr sechs Monate nach der Verletzung oder Eintritt der Krankheit, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber kein Krankengeld mehr bekommen. Sie bekommen die Rente dann so lange bis sich Ihr Zustand deutlich verbessert oder bis Sie 65 sind und zum Erhalt der Altersrente berechtigt sind. Alle Personen, die unter 50 sind und die Arbeitsunfähigkeitsrente erhalten, müssen sich damit einverstanden erklären sich allen erforderlichen Rehabilitierungsmaßnahmen zu unterziehen. Der Betrag, den Sie bekommen, hängt von Ihrem vorherigen Gehalt ab und wird ähnlich der Altersrente berechnet, außer dass es keine mindestens erforderliche Beitragszahlungsperiode gibt.

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