Kategorie 1: Krankenkarte (Medical Card)
Staatsbürger des EWR, die in Irland wohnhaft, aber in einem anderen Land des EWR versichert sind, erhalten automatisch eine Krankenkarte; ebenso Rentner und Arbeitssuchende in Irland. Andernfalls wird der Anspruch auf eine Krankenkarte nach einer Vermögensprüfung erteilt, d.h. entsprechend Ihres Einkommens. Die obere Einkommensgrenze wird jährlich im Januar angepasst und variiert je nach Alter, Familienstand und anderen Faktoren. Personen mit niedrigem Einkommen haben normalerweise Anspruch auf Versorgung der Kategorie 1 (offiziell ungefähr 36% der Bevölkerung).
Mit einer Krankenkarte haben Sie in Irland Anspruch auf kostenlose Besuche eines Allgemeinarztes, verschriebene Medikamente, stationäre und ambulante Behandlungen in einem öffentlichen Krankenhaus, Zahn-, Augen- und Gehörbehandlungen sowie entsprechender Hilfsmittel, sowie medizinische Betreuung für Schwangere während der Schwangerschaft und bis zu sechs Wochen nach der Geburt. Besitzer einer Krankenkarte bekommen in manchen Fällen auch die Fahrtkosten zum Krankenhaus erstattet, auch wenn diese Zuschüsse in den letzten Jahren gekürzt wurden.
Kategorie 2: Eingeschränkte Leistungen
Alle anderen Personen, die Anspruch auf öffentliche Gesundheitsversorgung haben, fallen in Kategorie 2. In diesem Fall müssen Sie für Medikamente und Verschreibungen, Zahn-, Augen- und Gehörbehandlungen, sowie Arztbesuche bezahlen. Medizinische Betreuung für Schwangere sowie ambulante Behandlungen im Krankenhaus sind kostenlos, jedoch fallen Gebühren für stationäre Unterkünfte und Notfallbehandlungen an.
Wenn Sie keinen Anspruch auf eine Krankenkarte haben, erhalten Sie normalerweise einen Brief vom Amt für Gesundheit und Kinder (Department of Health and Children), der bestätigt, dass Sie Anspruch auf Leistungen der Kategorie 2 haben.
Rentner & ältere Personen
Viele Personen sind auf das hohe Alter und mögliche Gesundheitsprobleme schlecht vorbereitet. In Irland werden Sie jedoch besser versorgt als in vielen anderen Ländern. Alle Rentner über 65, egal ob sie eine Krankenkarte haben oder nicht, haben Anspruch auf regelmäßige Besuche bei einer Krankenschwester in einem öffentlichen Krankenhaus und, wenn nötig, Therapien. Essen auf Rädern und Heimpflegeservice wird von freiwilligen Organisationen im Namen der Gesundheitsbehörde bereitgestellt, meistens gegen eine geringe Gebühr. Eine Liste dieser Organisationen gibt es bei der Nationalen Sozialfürsorgebehörde (National Social Service Board), Tel. 01-605 9000.
Es gibt ebenfalls Zuschüsse für Hilfsgeräte für ältere Personen, die alleine leben, auch wenn diese oft nicht direkt an die Person ausgezahlt werden. Andere Modelle bieten Zuschüsse für die Wohnungsverbesserung an, wie beispielsweise für das Abdichten gegen Zugluft, Isolierungen (in manchen Gegenden des Landes) und Renovierungen für arbeitsunfähige Personen. Eine allgemeingültige Leistung für ältere Personen ist die Fahrgeldfreiheit, auf die jeder über 66 Jahren Anspruch hat. Es müssen jedoch verschiedene Bedingungen erfüllt werden.