Mit dieser Koordination der Systeme der einzelnen Mitgliedsstaaten werden die Arbeitnehmer, die die Freizügigkeit innerhalb der Gemeinschaft nutzen, angemessen geschützt und verlieren keine Ansprüche. Oft müsste z.B. im neuen Wohnland eine bestimmte Zahl von Beiträgen oder eine gewisse Anwartschaftszeit geleistet werden. Ist man gerade erst in das neue Wohnland gezogen, so kann man diese Kriterien schlicht und einfach nicht erfüllen. Hat man jedoch zuvor im bisherigen Heimatland Sozialversicherungsbeiträge gezahlt, so gewährleisten die EWR-Koordinierungsmaßnahmen, dass Arbeitnehmer aufgrund von Unterschieden zwischen den verschiedenen einzelstaatlichen Sozialversicherungssystemen nicht benachteiligt werden.
Diese Maßnahmen gelten für
- Arbeitnehmer und Selbstständige, die in den Geltungsbereich der Bestimmungen eines anderen Mitgliedstaats fallen bzw. fielen
- Beamte
- Studenten
- Rentner
- Familienangehörige von Personen der oben genannten Kategorien, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit
Damit wird auch klar, dass bestimmte Personen nicht profitieren können:
- Nichterwerbstätige, z.B. Personen, die nicht mehr unter ein Sozialversicherungssystem eines Mitgliedstaats fallen oder nicht mehr Familienangehörige eines Arbeitnehmers, Selbstständigen oder Rentners sind
- Staatsangehörige aus Nicht-EWR-Ländern
Tipp: Auf die richtigen Formulare kommt es an! Das System der so genannten E-Formulare wird von allen EWR-Mitgliedstaaten unterstützt. Damit wird die Antragstellung auf soziale Leistungen in anderen Mitgliedstaaten erheblich vereinfacht. Details zu den Formularen, die Sie voraussichtlich benötigen, sind bei den entsprechenden Behörden in Ihrem Heimatland zu erfragen. Der jeweilige Sozialversicherungsträger des Heimatlandes kann Ihnen genaue Details nennen, welche Formulare Sie benötigen und wie Sie damit umgehen müssen. Die wichtigsten Reihen der E-Formulare sind:
- Reihe E100: für ins Ausland abgestellte Arbeitnehmer und Anspruch auf Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft
- Reihe E200: Berechnung und Zahlung von Renten
- Reihe E300: Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit
- Reihe E400: Anspruch auf Familienzulagen
- Reihe E600: nicht beitragsgebundene Leistungen
Sozialversicherungen in Großbritannien
Die Sozialversicherungen werden in Großbritannien durch ein staatliches System, die National Insurance (NI), organisiert. Aus diesem System werden Leistungen u.a. bei Krankheit, Arbeitslosigkeit sowie Witwen- und Altersrenten gezahlt. Die Inanspruchnahme von bestimmten Leistungen ist an vorherige Beitragszahlungen in die NI gebunden. Die Beiträge werden unmittelbar vom Gehalt einbehalten. Die Beitragshöhe richtet sich nach der Art der Erwerbstätigkeit. Der National Health Service wird jedoch durch Steuern finanziert. Somit Sind viele medizinische Leistungen in Großbritannien kostenlos zu erhalten.
Ebenfalls nicht beitragsgebunden sind u.a. Kindergeld und Leistungen für behinderte Menschen.
Wollen Sie in Großbritannien eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, so benötigen Sie eine Sozialversicherungsnummer. Diese können Sie beim für Ihren Wohnort zuständigen Büro des Ministeriums für Arbeit und Renten ( Department for Work and Pensions) beantragen. Anhand der Sozialversicherungsnummer werden dann Ihre Sozialversicherungsbeiträge während Ihres gesamten Erwerbslebens in Großbritannien registriert.
Weitere Informationen zur Beantragung einer Sozialversicherungsnummer und die Adresse des für Sie zuständigen DWP-Büros finden Sie auf der Webseite des DWP unter www.dwp.gov.uk .
Der Beitragssatz zur staatlichen Sozialversicherung wird durch den Beschäftigungsstatus festgelegt:
- Beiträge der Klasse 1 werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt.
- Beiträge der Klasse 2 werden von selbstständigen Erwerbstätigen gezahlt.
- Beiträge der Klasse 3 sind freiwillige Beiträge, die von jenen Personen gezahlt werden, die nicht genug verdienen, aber dennoch einen Versicherungsanspruch aufrechterhalten wollen.
- Beiträge der Klasse 4 werden normalerweise von Selbstständigen gezahlt, die besonderen Bestimmungen des Gesetzes über die Einkommen- und Körperschaftsteuer ( Income and Corporation Taxes Act) unterliegen.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Sind Sie als Arbeitnehmer an mindestens vier aufeinander folgenden Tagen arbeitsunfähig, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ( Statutory Sick Pay, SSP). Die SSP wird bis zu 28 Wochen lang gewährt.
Daneben gibt es für Fälle, in denen kein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber mehr besteht, die Möglichkeit, Leistungen von der National Insurance, genannt Incapacity Benefit, zu beziehen.
Auch für die Leistungen zur Lohnfortzahlung gilt das Koordinationssystem des EWR: Versicherungs-, Wohn- oder Beschäftigungszeiträume aus anderen Mitgliedstaaten des EWR werden auf den Leistungsanspruch angerechnet. Weitere Informationen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall finden Sie auf der Webseite des DWP unter www.dwp.gov.uk .
Leistungen bei Mutterschaft
Während des Mutterschaftsurlaubs gibt es keine Lohnfortzahlung. Dafür kann aber eine von zwei staatlichen Leistungen in Anspruch genommen werden, das gesetzliche Mutterschaftsgeld ( Statutory Maternity Pay, SMP) oder die Mutterschaftsbeihilfe ( Maternity Allowance, MA).
Statutory Maternity Pay: Wenn Sie bis zur 15. Woche vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin bei Ihrem Arbeitgeber 26 Wochen ununterbrochen beschäftigt waren und mindestens 84 GBP brutto pro Woche verdient haben (entspricht dem durchschnittlichen Mindestverdienst für Sozial- und Rentenversicherung), steht Ihnen das gesetzliche Mutterschaftsgeld SMP zu. Es wird bis zu 26 Wochen lang gezahlt. Sie müssen Ihren Arbeitgeber vier Wochen vor dem beabsichtigten Eintritt in den Mutterschaftsurlaub unterrichten, dass Sie das SMP in Anspruch nehmen werden. Der späteste Termin für den Beginn der Mutterschaftsgeldzahlungen ist der Tag nach der Geburt des Kindes. Das SMP wird wie folgt gezahlt:
- In den ersten sechs Wochen erhalten Sie 90 % Ihres wöchentlichen Arbeitsentgelts.
- Für die folgenden 20 Wochen erhalten Sie entweder weiterhin 90 % des wöchentlichen Arbeitsentgelts oder 108,85 GBP pro Woche (je nachdem, welcher Betrag niedriger ist).
Maternity Allowance: Haben Sie keinen Anspruch auf das SMP, können Sie eventuell die Mutterschaftsbeihilfe in Anspruch nehmen. Die MA wird bis zu 26 Wochen lang gewährt. Der Bezug beginnt spätestens am Tag nach der Geburt des Kindes. Sie erhalten je nach persönlichem Einkommen maximal den wöchentlichen Standardsatz von 108,85 GBP.
Weitere Informationen zu SMP und MA finden Sie auf der Webseite des Department for Work and Pensions unter www.dwp.gov.uk .
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Generell stehen Arbeitsunfähigkeitsleistungen solchen Personen offen, die die erforderlichen Beiträge in die National Insurance geleistet haben. Trifft dies auf Sie nicht zu, so können Sie unter folgenden Voraussetzungen trotzdem so behandelt werden, als seien die notwendigen Beiträge gezahlt worden:
- wenn Sie im Ausland für einen Arbeitgeber mit Unternehmenssitz in Großbritannien erwerbstätig waren und während den ersten 52 Wochen dieses Arbeitsverhältnisses Beiträge in die NI gezahlt haben oder
- wenn Sie in Großbritannien ausreichende Beiträge in die NI sowie den Gegenwert der Beiträge zur staatlichen Sozialversicherung in bestimmten anderen Ländern geleistet haben.
Wenn Sie 52 Wochen lang arbeitsunfähig waren, wird von einer dauernden Arbeitsunfähigkeit ausgegangen, und Sie sind berechtigt, Arbeitsunfähigkeitsleistungen zu beantragen. Dies ist jedoch nur vor dem Erreichen des staatlichen Rentenalters möglich.
Je nach Alter zum Zeitpunkt der Erkrankung oder falls Ihr Ehepartner das staatliche Rentenalter überschritten hat, besteht unter Umständen Anspruch auf zusätzliche finanzielle Leistungen. Wenn Sie daneben Kinder haben, werden Ihnen eventuell auch steuerliche Kinderfreibeträge ( Child Tax Credit) eingeräumt.
Weitere Informationen zu Leistungen bei dauernder Arbeitsunfähigkeit finden Sie auf der Webseite des Department for Work and Pensions unter www.dwp.gov.uk . Informationen zum Child Tax Credit finden Sie auf der Webseite des HM Revenue & Customs unter www.hmrc.gov.uk .
Leistungen für Geringverdiener
Personen über 16 Jahren mit Behinderungen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen für Geringverdiener ( Working Tax Credit). Dazu muss über einen Zeitraum von mindestens vier Wochen mehr als 16 Stunden pro Woche einer bezahlten Arbeit nachgegangen werden.
Unterhaltsgeld für Pflegebedürftige
Die Disability Living Allowance wird gewährt, wenn jemand auf Betreuung durch Dritte angewiesen ist. Die Höhe der Leistungen ist davon abhängig, welchen Einschränkungen man auf Grund der Behinderung unterliegt. Die Leistungen können beantragt werden, wenn man seit mindestens drei Monaten auf Betreuung angewiesen ist und diese Betreuung voraussichtlich noch mindestens sechs Monate benötigt. Es gibt keine besondere Voraussetzungen hinsichtlich der geleisteten Beitragszahlungen in die NI.
Die Disability Living Allowance wird nur bis zum Alter von 65 Jahren gewährt. Danach kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Alterspflegegeld, die Attendance Allowance, beantragt werden. Deren Höhe richtet sich danach, zu welchen Tageszeiten Betreuung benötigt wird. Auch hier gibt es keine Voraussetzungen hinsichtlich der geleisteten Beitragszahlungen in die NI.
Altersversicherung in Großbritannien
Sobald jemand das staatliche Rentenalter erreicht hat, kann ein Antrag auf staatliche Rente gestellt werden. Das Rentenalter liegt gegenwärtig bei Männern bei 65 Jahren, bei Frauen bei 60 Jahren. Ab 2010 wird das Rentenalter bei Frauen schrittweise auf 65 Jahre angehoben werden.
Die Höhe der staatlichen Rente ist davon abhängig, wie viele Jahre jemand in die National Insurance einbezahlt hat. Anspruch auf die volle Höhe der staatlichen Rentenzahlungen hat, wer 44 Beitragsjahre vorweisen kann. Frauen, die vor dem Jahr 2010 das 60. Lebensjahr vollendet haben, müssen 39 Jahre einbezahlt haben. Diese Jahresgrenze wird zwischen 2010 und 2020 schrittweise auf 44 Jahre angehoben werden.
Hat man nicht ausreichend Beitragsjahre gesammelt, kann man unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente in geringerer Höhe erhalten. Die staatliche Mindestgrundrente, die 25 % des vollen Rentensatzes ausmacht, hat jedoch mindestens zehn oder elf Beitragsjahre als Voraussetzung.
Wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Großbritannien verlegen, bleiben Ihre Rentenansprüche in Deutschland eventuell weiter bestehen. Lassen Sie sich in diesem Zusammenhang von Ihrem Rentenversicherungsträger ausführlich beraten. Man erhält in Großbritannien ca. vier Monate vor Erreichen des Rentenalters eine Aufforderung zur Beantragung der staatlichen Rente. Es besteht aber die Möglichkeit, über das Rentenalter hinaus weiter erwerbstätig zu bleiben. Man kann dann einen Rentenantrag stellen und trotzdem weiterarbeiten oder aber die Rentenzahlungen bis zum späteren Rentenbeginn aufschieben.
Zur Unterstützung von Rentnerhaushalten mit besonders niedrigem Renteneinkommen wurde 2003 der Pension Credit eingeführt, der helfen soll, einen gewissen Minimallebensstandard zu erreichen.
Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Diese Beihilfe wird Arbeitnehmern gewährt, die auf Grund eines Arbeitsunfalls in Großbritannien erwerbsunfähig werden. Nach einer ärztlicher Untersuchung stellt der Arzt für die Behörden eine Bescheinigung über die Art der Erwerbsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer aus.
Die Höhe der Beihilfezahlungen wird dem Grad der Erwerbsunfähigkeit angepasst. Erhält jemand 100 % dieser Beihilfe zugesprochen und benötigt er tägliche Betreuung, dann wird unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Pflegegeld, die Constant Attendance Allowance, gewährt.
Erwerbsunfähigkeitsbeihilfe bei chronischer Erkrankung und Taubheit
Diese Beihilfe wird Arbeitnehmern gezahlt, die auf Grund eines Arbeitsunfalls chronisch krank oder taub werden. Im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung wird eine Bescheinigung über die Schwere der Krankheit und deren voraussichtliche Dauer ausgestellt. Darüber hinaus wird der Grad der Erwerbsunfähigkeit festgestellt. An diesen Ergebnissen orientiert sich dann die Höhe der Beihilfe.
Wird für diese Beihilfe der volle Satz gewährt und tägliche Betreuung benötigt, so wird unter bestimmten Voraussetzungen auch hier ein Pflegegeld, die Constant Attendance Allowance, gewährt.
Kindergeld ( Child Benefit)
Kindergeld wird an Personen gezahlt, die Kinder erziehen. Die Zahlungen werden für jedes Kind gezahlt, das
- das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sofern es eine Vollzeitschulausbildung für den A-Level-Abschluss oder einen vergleichbaren Abschluss absolviert, oder
- das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, sofern es sich auf Arbeitsuche oder in der Ausbildung befindet.
Hat man als EWR-Staatsangehöriger seinen Wohnsitz nach Großbritannien verlegt, eine Erwerbstätigkeit aufgenommen, Einkommensteuer gezahlt und Beiträge in die National Insurance entrichtet, kann man sofort Kindergeld beantragen. In allen anderen Fällen muss man warten, bis Antragsteller und Kind über einen Zeitraum von 52 Wochen insgesamt mindestens 182 Tage in Großbritannien gewohnt haben.
Steuerlicher Kinderzuschuss ( Child Tax Credit)
Diese Leistungen sind zugänglich für Familien mit mindestens einem Kind. Sie umfassen zwei Bestandteile:
- einerseits einen Familienzuschuss, der Familien mit mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind gewährt wird,
- andererseits einen Kinderzuschuss, der für jedes Kind gewährt wird. Anspruch auf den steuerlichen Kinderzuschuss haben alle Personen über 16 Jahren, die in Großbritannien ihren Wohnsitz haben.
Leistungen bei Arbeitslosigkeit
Generell wird in Großbritannien Arbeitslosengeld, die Job Seeker’s Allowance, JSA, dem gewährt, der arbeitsfähig ist und sich aktiv um eine Arbeit bemüht. Antragsberechtigt ist, wer unter 65 Jahren (Männer) bzw. 60 Jahren (Frauen) alt und nicht erwerbstätig ist oder auch weniger als 16 Wochenstunden arbeitet. Es gibt zwei Varianten der JSA, das beitragsabhängige Arbeitslosengeld und die einkommensabhängige Arbeitslosenhilfe.
Anspruch auf beitragsabhängiges Arbeitslosengeld hat, wer eine bestimmte Anzahl von Beiträgen in die National Insurance eingezahlt hat. Diese Leistung wird bis zu 26 Wochen lang in vom Alter des Antragstellers abhängiger Höhe gezahlt. Bisherige Versicherungs- oder Erwerbstätigkeitszeiten in anderen EWR-Mitgliedsstaaten werden angerechnet, sofern man sich inzwischen in Großbritannien in der NI versichert hat.
Die einkommensabhängige Arbeitslosenhilfe ist für Personen mit geringem Einkommen und ohne Beitragszahlung in die National Insurance vorgesehen. Die Höhe der Hilfe richtet sich auch nach vorhandenen Ersparnissen und den Verhältnissen des Lebenspartners. Eventuell wird auch ein Wohnungskostenund Unterhaltszuschuss gewährt.
Garantiertes Mindesteinkommen (Einkommensbeihilfe)
Einkommensbeihilfe wird unter bestimmten Voraussetzungen Personen zwischen 16 und 59 Jahren gewährt, die nur ein geringes Einkommen zur Verfügung haben, da sie entweder nicht erwerbstätig sind oder weniger als 16 Stunden wöchentlich arbeiten. Die Höhe der gewährten Einkommensbeihilfe hängt von der familiären Situation, verfügbaren Ersparnissen und anderen Faktoren ab. Eventuell wird auch ein Wohnungskosten- und Unterhaltszuschuss gewährt.
Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in Großbritannien. Klicken Sie hier, um ein Exemplar zu bestellen.