Immobilien-Transfer

Wiederverkauf, Vererbung und Schenkung

Immobilien-Transfer

Nicht in allen Ländern darf man als Ausländer sein Haus oder Grundstück ohne weiteres wieder verkaufen. In der Schweiz zum Beispiel gibt es da erhebliche Einschränkungen. Nun, in England dürfen Sie über Ihr Objekt frei verfügen.

Es muss jedoch davon abgeraten werden, eine solche Transaktion ohne Beratung durchzuführen, Wenn Sie einen Interessenten an der Hand haben, brauchen Sie zwar keinen Makler, aber für den Käufer wickelt sich alles so ab wie in Ihrem Fall, als Sie die Immobilie erwarben. Überlassen Sie dennoch Ihrem Notar alles Übrige, das spart Ihnen unendlich viel Zeit und Geld.

Die Einschaltung eines Immobilienmaklers ist von Vorteil, wenn Sie weder einen Interessenten kennen noch sich um die ganze Abwicklung selbst kümmern wollen. Der Estate Agent wird das Objekt eingehend besichtigen und (auf seine Kosten) von einem Gutachter schätzen lassen. Er wird Fotos anfertigen. Vorsicht, wenn der Makler Ihnen sehr viel mehr zu erzielen verspricht, als Sie angenommen haben: Er wird vermutlich einen Alleinauftrag erhalten wollen und Sie davon abzubringen versuchen, einen zweiten oder dritten einzuschalten – was Ihr gutes Recht wäre. Allerdings sollte ein von mehreren Maklern angebotenes Objekt nicht zu unterschiedlichen Preisen ausgeschrieben sein.

Die vom Verkäufer zu zahlende Provision für den Vermittler beträgt zwischen 2 und 6 Prozent auf den erzielten Preis, zuzüglich 17,5 Prozent Mehrwertsteuer ( VAT).

Erbschaften und Schenkungen in Großbritannien

Im Fall einer Erbschaft, die in Großbritannien angetreten wird, können die Finanzbehörden beider Staaten aktiv werden, wenn der Erblasser deutscher Staatsangehöriger war. Die (vermutlich in Deutschland veranlagten) Erben Ihrer Immobilie werden also eines Tages – möge er in weiter Ferne liegen – sowohl in Deutschland als auch in England zur Kasse gebeten werden, denn hier findet das Doppelbesteuerungsabkommen keine Anwendung. Jedoch wird die in England entrichtete Erbschaftssteuer in Deutschland angerechnet. Vorausgesetzt werden schriftliche Nachweise der Zahlungen, mit Sicherheit auch beglaubigte Übersetzungen entsprechender Bescheide und Korrespondenzen.

Erbschaftssteuern ( death duties) können die Erben größerer Besitztümer vor erhebliche Probleme stellen. Wenn sich der Gesamtwert des Erbes abzüglich aller Freibeträge und Vermächtnisse jedoch auf weniger als £230.000 (ca. 333.500 Euro) beläuft, ganz gleich, wie hoch der tatsächliche Verkehrswert der im Erbe enthaltenen Immobilie ist, fallen keinerlei Steuern an. Ein auf 500.000 Pfund zu taxierendes Objekt kann sich dann beispielsweise auf einen threshold value (Grenzwert) von weniger als die Hälfte seines realen Wertes reduzieren.

Für die Schenkungssteuer trifft das gleiche zu. Die Schenkung muss aber mindestens sieben Jahre vor dem Tode des Erblassers erfolgt sein, soll sie als solche anerkannt und nicht der Erbmasse zugerechnet werden. Zuwendungen innerhalb dieser sieben Jahre (Weihnachts- und Geburtstagsgeschenke zählen nicht dazu) sind mit 20% zu versteuern, sofern die jährlichen Beträge bzw. Sach­werte £3.000 übersteigen.

Dieser Artikel ist ein Auszug aus Leben und Arbeiten in England.

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