Aufenthaltsgenehmigungen

Wie erhält man diese Papiere?

Aufenthaltsgenehmigungen

Falls Sie aus dem EWR-Raum stammen und sich länger als 90 Tage in Griechenland aufhalten möchten, brauchen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung. Diese sollten Sie so schnell wie möglich beim nächstgelegenen Polizei- oder Ausländerbüro beantragen.

Dazu benötigen Sie Ihren Reisepass, vier Fotos, den Nachweis einer Unterkunft (z.B. Mietvertrag oder Besitzurkunde), den Nachweis eines ausreichenden Einkommens (z.B. Bankauszug) und den Nachweis einer Gesundheitsversicherung (Europäische Krankenversicherungskarte – diese hat das Formular E-111 und E-121 ersetzt – oder den Nachweis einer privaten Gesundheitsversicherung).

Arbeiten in Griechenland

Als Bürger eines EWR-Mitgliedstaates mit einer Arbeitsstelle in Griechenland müssen Sie, nach Ablauf der 90 Tage Frist des Besucherstatus, um eine Aufenthaltsgenehmigung beim nächsten Polizei- oder Ausländerbüro ansuchen. Dazu benötigen Sie Ihren Reisepass + zwei Fotokopien desselben, vier Passfotos sowie ein ausgefülltes Arbeitsgesuch und eine Bestätigung Ihres Arbeitgebers (Stellenangebot). Beide Formulare sind an den Arbeitsämtern erhältlich.

Falls Sie selbstständig tätig sind benötigen Sie eine Bestätigung des Finanzamts, die die Planung ihrer Selbstständigkeit nachweist. Außerdem müssen Sie mit einer gerichtliche Bestätigung die legale Anerkennung und Anmeldung ihrer Firma nachweisen. Falls Sie mit Kindern oder Nahrungsmitteln arbeiten, brauchen Sie zusätzlich ein Gesundheits-Zertifikat.

Die Bearbeitungszeit der Anträge für Aufenthaltsgenehmigungen mit einer Gültigkeit von fünf Jahren benötigt ca. einen Monat Zeit. Es gibt momentan aber Bestrebungen seitens der griechischen Regierung den Bearbeitungszeitraum auf 10 Tage herabzusetzen.

Staatsbürger aus Nicht-EWR-Ländern

Aufenthaltsgenehmigungen für Bürger aus Nicht-EWR-Mitgliedsstaaten sind sehr schwer zu bekommen – vor allem dann, wenn man nicht mit einem Griechen/ einer Griechin oder jemanden griechischer Herkunft verheiratet ist.
Kontaktieren Sie die griechische Botschaft in Ihrem jeweiligen Heimatland; wenn Sie in Griechenland angekommen sind wenden Sie sich innerhalb von zwei Monaten an ein örtliches Ausländerbüro, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.

Immigrations-Anwälte empfehlen, so schnell wie möglich einen Antrag zu stellen, damit man nicht gezwungen ist, das Land wieder zu verlassen, wenn das Touristen-Visum abgelaufen ist.
Für den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung müssen

  • der Reisepass sowie eine Kopie,
  • zwei Passfotos,
  • ein Gesundheits-Zertifikat - ausgestellt von einem Krankenhaus (siehe unten),
  • der Nachweis einer Unterkunft (Mietvertrag oder Besitzurkunde),
  • und ein Nachweis, dass Sie sich finanziell unterhalten können

vorgewiesen werden. Die erste Aufenthaltsgenehmigung ist für ein Jahr gültig – danach besteht die Möglichkeit der Verlängerung auf fünf bis zehn Jahre.

Gesundheits-Zertifikat

EWR- und EU-Bürger, die mit Nahrungsmitteln oder Kindern arbeiten, sowie alle Bürger aus Nicht-EWR-Staaten benötigen für ihren Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung ein Gesundheits-Zertifikat, das von einem griechischen Krankenhaus ausgestellt wird.

Die dafür notwendigen Untersuchungen beinhalten ein Lungenröntgen, Bluttests (Hepatitis B und C, sowie HIV), eine psychiatrische Untersuchung sowie Drogentests. Beachten Sie, dass Sie für alle diese Untersuchungen selbst aufkommen müssen.

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