Die aktuellen Vorschriften hierzu finden Sie auf der Internetseite des französischen Innenministeriums unter www.diplomatie.gouv.fr/venir/visas (Französisch, Englisch und Spanisch).
Beachten Sie, dass Visa für einen bestimmten Zweck (z.B. Studium oder Arbeit) ausgestellt werden und außerhalb Frankreichs beantragt werden müssen. Nach Ihrer Einreise nach Frankreich kann die Art des Visums (und damit auch der Aufenthaltsgenehmigung) nicht mehr geändert werden. Falls Sie also Ihren Status als Student in eine Aufenthaltsgenehmigung als Arbeitnehmer umwandeln wollen, müssen Sie ggf. zunächst Frankreich verlassen, um ein neues Visum zu beantragen.
Genauere Informationen zu den französischen Visabestimmungen finden Sie auf unseren englischsprachigen Seiten. Diese finden Sie über das Auswahlmenü am oberen Rand der Seite.