Krankenversicherung

So sichern Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland ab

Krankenversicherung

Ihre höchste Priorität bei einem Aufenthalt in Deutschland sollte eine adäquate Krankenversicherung sein. Medikamente, Ärzte und Kränkenhäuser sind in Deutschland extrem teuer.

Sie sollten daher sicherstellen, dass Sie für den Fall einer Krankheit oder eines Notfalls ausreichend versichert sind. Zudem ist eine Krankenversicherung Pflicht für alle Arbeitnehmer und Studenten, so dass Sie ohne diese nicht in Deutschland arbeiten oder studieren können.

Seit dem 1.Januar 2009 ist jeder mit Wohnsitz in Deutschland dazu verpflichtet eine Krankenversicherung, von einem in Deutschland lizensierten Anbieter, zu besitzen.

Inhaber einer Europäischen Versicherungskarte (EHIC) erhalten medizinische Behandlungen zu den selben Konditionen wie deutsche Staatsbürger. Planen Sie jedoch einen Aufenthalt der über ein Jahr hinausgeht (oder werden in Deutschland angestellt), sollten Sie eine Versicherung mit einem einheimischen Versicherungsanbieter abschließen.

Die Beiträge zur Krankenversicherung  (14,6% vom Bruttoeinkommen) werden je zur Hälfte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Der Zusatzbeitrag muss jedoch vom Arbeitnehmer allein geleistet werden. Deutsche müssen darüber hinaus in die Pflegeversicherung einzahlen, welche 2,35% (ab 23 Jahre zzgl. Kinderlosenzuschlag) des Bruttoeinkommens beträgt.

Die Krankenversicherung ist Teil des deutschen Sozialversicherungssystems. Informationen zu diesem System finden Sie in unserem Kapitel zur Sozialversicherung.

Gesetzliche und private Krankenversicherung

In Deutschland existieren zwei parallele Krankenversicherungssysteme:

(a) Die gesetzliche Krankenversicherung wird über den deutschen Staat getragen. Die meisten Ausländer (und auch die meisten Deutschen) sind zum Abschluss einer gesetzlichen Versicherungspolice verpflichtet.

(b) Eine private Krankenversicherung können Sie nur in bestimmten Fällen abschließen. Private Versicherungen decken i.d.R. mehr Kosten als gesetzliche Versicherungen, sind aber nicht in allen Fällen vorteilhaft.

Fast jeder Anwohner in Deutschland kann eine gesetzliche Krankenversicherung abschließen, aber nur wenige Bürger können die gesetzliche Versicherung zugunsten einer Privatversicherung aufgeben. Um herauszufinden, welches Versicherungssystem für Sie in Frage kommt, gehen Sie wie folgt vor:

(a) Finden Sie zunächst heraus, ob Sie überhaupt zwischen einer gesetzlichen und privaten Versicherung wählen können. Falls Sie sich gesetzlich versichern lassen müssen, brauchen Sie keine Privatversicherungen zu vergleichen.

(b) Falls Sie eine private Krankenversicherung abschließen können, sollten Sie die Vor- und Nachteile beider Systeme zunächst gründlich vergleichen.

Obwohl ein Versicherungsvergleich kompliziert und zeitraubend sein kann, sollten Sie sich hierfür auf jeden Fall ein wenig Zeit nehmen. Unser Kapitel zum Thema Krankenversicherung wird Sie Schritt für Schritt bei Ihrem Entscheidungsprozess begleiten.

Wer muss sich gesetzlich versichern lassen?

Eine gesetzliche Krankenversicherung ist für folgende Gruppen vorgeschrieben:

  • Alle Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als 450€, bei denen die Versicherungspflichtgrenze im Jahreseinkommen nicht überschritten wird. Alle Angestellten in Deutschland sind zur Krankenversicherung verpflichtet. Bis zu einem Bruttoeinkommen von 56.250€ (obere Einkommensgrenze 2016) müssen Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein.
  • Studenten an staatlichen oder staatlich anerkannten Universitäten. Die derzeitigen Beiträge für Krankenversicherung beginnen bei 66,33€ + Zusatzbeitrag für einen einheimischen Studenten. Internationale Studierende können eine Versicherung für 26€/Monat abschließen.
  • Praktikanten und Auszubildende
  • Rentner, die während der zweiten Hälfte ihres Berufslebens vorwiegend staatlich versichert waren oder über Familienangehörige mitversichert waren
  • Empfänger von Arbeitslosengeld (mit einigen Ausnahmen)

Studenten aus Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, können weiterhin über die Krankenversicherung in ihrem Heimatland versichert bleiben. Für genaue Informationen sollten Sie das Auslandsamt an Ihrer Hochschule kontaktieren. Auf jeden Fall aber werden Sie bei Ihrer Einschreibung den Nachweis einer Krankenversicherung erbringen müssen:

  • EU-Bürger, die im Besitz einer EHIC sind, können im Krankenversicherungssystem ihres Landes bleiben. Sie sollten dennoch mit ihrer EHIC zum Büro einer gesetzlichen Krankenversicherung gehen und nach einer Freistellung fragen.
  • Kurzzeit Besucher von außerhalb der EU, die Ihre Krankenversicherung während ihres Aufenthalts in Deutschland nicht wechseln wollen, sollten eine Bestätigung (in Deutsch und Englisch) ihrer Versicherung mitbringen, die aussagt, dass sie alle eventuell auftretenden medizinischen Kosten abdeckt. Dieses Dokument sollte an eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung, zur Genehmigung, übermittelt werden. Wird das Dokument genehmigt, wird eine Freistellung von der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland veranlasst.
  • Nicht-EU-Bürger mit einem Langzeitaufenthalt sollten, abhängig von ihrer Situation, einen Vertrag mit einem inländischen Anbieter von Krankenversicherungen abschließen (Freiberufler und Selbstständige sollten sich um eine private Krankenversicherung bewerben).

Das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherungen  bietet detaillierte Informationen zum gesetzlichen Versicherungssystem in verschiedenen Sprachen.

Wer kann sich privat versichern lassen?

Theoretisch kann jeder, der nicht in eine der obigen Kategorien fällt, eine private Krankenversicherung abschließen. Beachten Sie jedoch, dass es äußerst schwierig und oftmals sogar unmöglich ist, nach dem Abschluss einer Privatversicherung zu einem späteren Zeitpunkt wieder in das gesetzliche Versicherungssystem zurückzuwechseln. Das Zurückwechseln in die staatliche Versicherung ist unter folgenden Umständen möglich:

  • Sie sind noch nicht 55 Jahre alt
  • bei Bezug von Arbeitslosengeld I
  • Ihr Einkommen liegt regelmäßig unter 56.250€ jährlich
  • Sie waren selbständig und wechseln jetzt in ein Angestelltenverhältnis

Bevor Sie sich für eine private Versicherung entscheiden, sollten Sie die Vor- und Nachteile beider Systeme daher gründlich vergleichen oder sich von einem unabhängigen Experten beraten lassen.

Was sind die Vor- und Nachteile beider Systeme?

Auf diese Frage gibt es keine einfache Antwort, da die Vor- und Nachteile beider Systeme stark von Ihrer persönlichen Situation abhängen. Bei Ihrer Analyse sollten Sie jedoch auf jeden Fall folgende Punkte beachten:

Versicherungsbeiträge: Um die wichtigsten Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Versicherung zu verstehen, sollten Sie sich vergegenwärtigen, dass beide Systeme nach völlig unterschiedlichen Beitragsprinzipien arbeiten:

Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach Ihrem Bruttoeinkommen (14,6% zzgl. Zusatzbeitrag). Einkommensschwache Mitglieder werden nach dem Sozialprinzip somit von einkommensstarken Mitgliedern "quersubventioniert". Bei einem hohen Einkommen wird eine private Versicherung daher in vielen Fällen günstiger sein. Als Student erhalten Sie bei gesetzlichen Krankenkassen eine spezielle Studentenversicherung  mit günstigen Beitragssätzen.

Die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung richten sich nicht nach Ihrem Einkommen, sondern nach Ihrem Risikoprofil. Kranke und ältere Mitglieder entrichten z.B. höhere Beitragssätze als junge Menschen ohne Vorerkrankungen. Die Beitragssätze werden dabei nach dem persönlichen Gesundheitszustand, Alter und Versicherungsumfang berechnet. Je mehr gesundheitliche Einschränkungen bestehen und älter Sie sind, desto weniger lohnt sich also ein Wechsel in die private Krankenversicherung.

Beachten Sie, dass die gesetzlichen Versicherungsbeiträge je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt werden, aber bei der privaten Versicherung nur bis zu höchstens 7,3% des Bruttoeinkommens vom Arbeitgeber übernommen werden. Als Selbständiger zahlen Sie die Beiträge komplett selbst.

Erstattung von Medikamenten und Behandlungen: Falls Sie gesetzlich versichert sind, müssen Sie für Medikamente und ärztliche Behandlungen nur eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung entrichten. Die restlichen Kosten werden direkt von Ihrer Versicherung bezahlt. Privatversicherte entrichten normalerweise keine oder nur geringere Zuzahlungen, die Versicherung erstattet also einen höheren Anteil der Kosten. Als Privatpatient müssen Sie die entsprechenden Rechnungen zunächst selbst begleichen und bekommen die Kosten gegen Vorlage einer Quittung dann von Ihrer Versicherung erstattet.

Private Krankenversicherungen: Private Krankenversicherungspolicen enthalten oftmals einen weiter gefassten Versicherungsschutz mit besseren Leistungen. Dieser umfasst z.B. den Aufenthalt in privaten Kliniken, alternative Therapien wie Akupunktur, spezielle Brillengläser und Kontaktlinsen sowie weitere Leistungen, die laut dem gesetzlichen Leistungskatalog nicht erstattet werden. Zwar haben in den vergangenen Jahren auch einige alternative Heilbehandlungen in ihre Leistungen aufgenommen, doch reichen diese bei weitem noch nicht an die der privaten Versicherungen heran. Viele Ärzte behandeln Privatpatienten zudem bevorzugt, da sie aufgrund der höheren Kostenerstattung profitabler sind. Einige Ärzte nehmen sogar nur Privatpatienten an.

Ein weiterer Vorteil von privaten Krankenversicherungen ist, dass Sie - anders als bei gesetzlichen Versicherungen - normalerweise keine Zuzahlungen für Medikamente und Behandlungen leisten müssen. Allerdings bieten einige Privatversicherungen Tarife mit einem Selbstbehalt, bei denen Sie für bestimmte Medikamente und Behandlungen bis zu einem Maximalbetrag einen Teil der Kosten selbst übernehmen. Im Gegenzug erhalten Sie dafür Prämien.

Gesetzliche Krankenversicherung: Trotz ständiger Klagen der meisten Deutschen bietet das gesetzliche Krankenversicherungssystem auch einige Vorteile gegenüber einer Privatversicherung. Der größte Vorteil ist, dass Ihre Familie ohne jegliche Zusatzkosten bei Ihnen mitversichert ist. Solange das gemeinsame Einkommen Ihres Ehepartners und (bis zu einem bestimmten Alter) Ihrer Kinder einen Betrag von 415€ pro Monat nicht übersteigt, sind diese ohne zusätzliche Beiträge bei Ihnen mitversichert. Für den Fall, dass Sie einer Beschäftigung nachgehen, sollte ihr Einkommen nicht über 450€ pro Monat liegen.

Beachten Sie jedoch, dass die gesetzliche Krankenversicherung aufgrund der Kostenexplosion im Gesundheitswesen in den vergangenen Jahren immer mehr unter Druck geraten ist. Da die Krankenkassen versuchen, Ihre Ausgaben in den Griff zu bekommen, wurden 2015 die Zusatzbeiträge eingeführt und anschließend teilweise erhöht. Dieser Trend wird sich in den kommenden Jahren voraussichtlich fortsetzen. In einigen medizinischen Bereichen wie z.B. der Zahnbehandlung und der Brillenverschreibung erstatten die gesetzlichen Krankenversicherungen nur einen Teil der Kosten.

Die gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung wird über ein Netzwerk von Non-Profit-Versicherungen abgewickelt, den sogenannten gesetzlichen Krankenkassen. Zu den bekannstesten gehören die TK, AOK und Barmer GEK. Seit 1996 können gesetzlich versicherte Patienten ihre Krankenkasse frei wählen. Obwohl der gesetzlich definierte Leistungskatalog zu 95% bei allen Versicherungen gleich sind, können die Beiträge je nach Versicherung varrieren. Es lohnt sich also zu vergleichen.

Ihre Krankenversicherung wird Ihnen eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) ausstellen, die Sie bei jedem Arzt- oder Krankenhausbesuch mitbringen sollten.

Beachten Sie, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sich ändern können (meistens Leistungskürzungen). In 2016 umfassen diese Leistungen unter anderem :

  • Medizinische und zahnmedizinische Behandlung vom diensthabenden Arzt oder Zahnarzt
  • Behandlungen im nächstgelegen Krankenhaus im Mehrbettzimmer
  • gesetzliche Zuzahlungen bei Medikamenten, Bandagen, begleitenden Behandlungen sowie Hilfsmittel, wie Hörgeräte und Rollstühle
  • Krankengeld: Normalerweise zahlt Ihr Arbeitgeber im Krankenheitsfall Ihr Gehalt bis zu 6 Wochen lang weiter aus. Anschließend zahlt die Krankenkasse bis zu 72 Wochen lang 70% des Bruttoeinkommens (max. 90% des Nettogehalts) weiter.
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Impfungen, ausgenommen sind Impfungen für Auslandsreisen
  • Kieferorthopädische Behandlungen bei Zahnfehlstellungen mit Schweregrad KIG 3 bis zu einem Alter von 18 Jahren
  • Zahnfüllungen und Kronen: Festzuschuss von 50%, bei regelmäßiger Vorsorge sogar 65% der Kosten zur Regelversorgung

Falls Sie Kinder haben, können Sie von der gesetzlichen Krankenversicherung weitere Leistungen erhalten.

In den folgenden Fällen werden Sie für Behandlungen und Medikamente einen Teil der Kosten selbst übernehmen müssen:

  • Zahnfüllungen (außer Amalgam)
  • Krankenhausaufenthalt (10€ pro Kalendertag, max. 28 Tage im Jahr)
  • 10% der Kosten von verschreibungspflichtigen Medikamenten und Verbandmaterial (Minimum 5€, Maximum 10€, jedoch nicht mehr als das Mittel selbst kostet)

Falls Ihr Einkommen unter einem bestimmten Niveau liegt, können Sie sich von diesen Zuzahlungspflichten befreien lassen.

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