Arbeitsberechtigung

  • Ich bin ab Ende Februar seit 6 jahren in Deutschland und habe berets eine befristete Aufenthalterlaubniss und Arbeitserlaubniss und arbeite seit 4,5jahren ununterbrochen. Soweit ich es weiss ab einem 6jährigen Aufenthalt in Deutschland habe ich Anspruchsrecht auf einer unbefristeten Arbeitserlaubniss(Berechtigung). Ist das richtig? Darf man sich mit einem Berechtigung selbstständig machen?
    corbus

    08 Feb 2005, 12:44 Anonymous
Diese Foren sind nicht mehr aktiv. Um eine neue Diskussion zu veröffentlichen, besuchen Sie bitte unser Deutschland Forum.

Antworten

  • Das kommt drauf an

    Als EU-Bürger bekommst Du meines Wissens schon nach 5 Jahren eine unbefristete Genehmigung. Mit einer unbefristeten Genehmigung darfst Du Dich jedenfalls auf jeden Fall selbständig machen!

    Anonymous 08 Feb 2005, 10:58 - Verstoß melden
Diese Foren sind nicht mehr aktiv. Um eine neue Diskussion zu veröffentlichen, besuchen Sie bitte unser Deutschland Forum.