Der belgische Immobilienmarkt
Belgier genießen einen relativ hohen Lebensstandard, daher ist es kaum verwunderlich, dass 75% der Bevölkerung Eigentumsbesitzer sind. Hinzukommend sind die Immobilienpreise im allgemeinen niedriger als in anderen westeuropäischen Ländern. Sogar das teure und bei Expats beliebte Brüssel ist in Sachen Immobilien immer noch preiswerter als viele europäische Hauptstädte.
Als Expat gibt es keinen Grund sich dem Trend nicht anzuschließen, denn Belgien macht beim Immobilienkaufrecht keine Einschränkungen für Ausländer. Sie müssen noch nicht einmal ein Einwohner sein, um ein Haus oder eine Wohnung zu erwerben.
Wenn Sie jetzt denken, dass das doch viel zu gut klingt, um wahr zu sein, dann haben Sie Recht. Eine Immobilie in Belgien zu kaufen, ist leider mit viel Bürokratie und Rennerei verbunden. Aber mit eingehender Recherche und oder Hilfe von Experten werden auch Sie sich problemlos den belgischen Eigentumsbesitzern anschließen können.
Kaufen oder nicht kaufen
Bedenken Sie, dass ein Immobilienkauf, trotz der niedrigen Preise, nicht unbedingt von Interesse für Sie sein muss. Die entscheidende Frage ist dabei, wie lange Sie gedenken, sich in Belgien aufzuhalten. Wenn Sie vorhaben, weniger als fünf Jahre in Belgien zu bleiben, kann Mieten die günstigere Variante sein. Denn Sie müssen bei der Rechnung auch die Kaufsteuer und Kapitalertragssteuer von 16.5%, die in den ersten fünf Jahren nach Erwerb fällig wird, berücksichtigen. Natürlich gibt es auch viele Vorteile für den Besitz einer Immobilie, wie beispielsweise einige Steuervergünstigungen.
Immobilienmakler
Es ist sehr ratsam, zur Unterstützung einen Immobilienmakler zu beauftragen. Dieser kann Ihnen nicht nur bei der Immobiliensuche und den Preisverhandlungen helfen, sondern Sie auch durch den bürokratischen Ablauf führen.
Die Kosten betragen ungefähr 250 bis 1.000 Euro, aber die zusätzliche Ausgabe lohnt sich, da Si dann einen Experten an Ihrer Seite haben. Und falls Sie sich vor Schwindlern und Betrügern fürchten, dann brauchen Sie keine Sorge haben: Um maximalen Kundenschutz zu gewährleisten, müssen Immobilienmakler in Belgien registriert und eingetragen sein.
Rechtliche Vorgehensweise
Sobald Sie Ihr neues Traumhaus gefunden haben, ist es üblich, zuerst ein Angebot zu unterbreiten und dann zu verhandeln.
Nachdem man sich auf einen Preis geeinigt hat, werden Sie möglicherweise aufgefordert eine “Kaufverpflichtung” (offre d'achat/koopintenties) zu unterzeichnen. Trotz des Namens, sind Sie dadurch jedoch nicht zum Kauf verpflichtet und sowohl Käufer als auch Verkäufer können noch von der Vereinbarung zurücktreten.
Wenn alles gut läuft, unterzeichnen beide Parteien als nächstes der Kaufvertrag (compromis de vente/verkoopcompromis), der Sie dann tatsächlich zum Kauf verpflichtet (es sei denn, der Verkäufer handelt böswillig). Der Vertrag beinhaltet eine Anzahlung von 10% des vereinbarten Verkaufspreises. Diese würde bei Kaufrücktritt nicht wieder ausgezahlt.
Die tatsächliche Übereignung der Immobilie kann nur mit Hilfe eines Notars (notaire/notaris) von statten gehen. Nach dem Kauf haben Sie vier Monate Zeit, um den Eigentumserwerb mit samt notarieller Beglaubigung (acte notarié/notariële akte) beim Bürgeramt anzumelden und die Registrierungsgebühr zu zahlen.
Alle unterzeichneten Verträge und Urkunden müssen in französischer oder niederländischer Sprache verfasst sein und sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer vollständig verstanden werden. Wenn Sie unsicher sind, müssen Sie eventuell einen Übersetzer beauftragen (denken Sie daran, dass Ihr Makler oder Notar für Sie übersetzen kann).
Gebühren
Beim Erwerb einer Immobilie müssen Sie mit verschiedenen Gebühren rechnen. Die üblichste ist dabei die bereits erwähnte Registrierungsgebühr, die staatliche 12,5% des Kaufpreises beträgt (in Flandern 10%). Aber auch hier gibt es Ausnahmen.
Zum einen, sind Sie von der Gebühr befreit, wenn Sie eine neue Immobilie gekauft haben, die weniger als zwei Jahre bewohnt wurde. Stattdessen zahlen Sie Mehrwertsteuer in Hohe von 21% des Verkaufspreises.
Zum anderen erhält jede Immobilie in Belgien ein "Katastereinkommen" (revenu cadastral/kadastral inkommen). Wenn Ihre gekaufte Immobilie ein Katastereinkommen von weniger als 745 Euro hat, wird die Registrierungsgebühr auf 5% in Flandern und anderswo auf 6% reduziert. Diese Ermäßigung gilt jedoch nicht in Brüssel.