Einkommenssteuerverpflichtungen

Wer unterliegt der Einkommenssteuer?

Einkommenssteuerverpflichtungen

Ob Sie in Belgien eine Einkommenssteuer (oder wenn wir schon dabei sind, überhaupt irgendeine Steuer) bezahlen müssen, hängt von Ihrem Wohnsitz, dem Land, in dem Sie eigentlich Ihren festen Wohnsitz haben und davon, wo Sie die meiste Zeit des Jahres leben und arbeiten, ab.

Ein Ausländer, der in Belgien arbeitet und sich dort niedergelassen hat, gilt normalerweise als Ansässiger Belgiens. Wenn Sie ins örtliche Bevölkerungsregister aufgenommen wurden, müssen Sie dort auch Steuern bezahlen, außer Sie erfüllen die Bedingungen für eine steuerliche Sonderbehandlung.

Wenn es darum geht, welches Einkommen steuerpflichtig ist, unterscheidet das belgische Steuersystem zwischen in Belgien wohnhaften und nicht-wohnhaften Steuerzahlern. In der Regel wird bei Einwohnern das weltweite Einkommen besteuert, während diejenigen, die nicht in Belgien ansässig sind, nur für das Einkommen Steuern bezahlen müssen, das Sie in Belgien erwirtschaften. Jedoch gibt es einige Sonderfälle, bei denen in Belgien ansässige Ausländer einen besonderen Steuerstatus erhalten und somit wie nicht Ansässige besteuert werden.

Belgien hat mit ca. 60 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen die sicherstellen, dass Einkommen, die bereits besteuert wurden, in einem anderen Land nicht nochmals besteuert werden können.

Wenn Sie Zweifel daran haben, ob Sie in Ihrem Heimatland steuerpflichtig sind, setzen Sie sich in Ihrer Wahlheimat mit einer Botschaft oder einem Konsulat in Ihrer Nähe in Verbindung. Amerikaner, die in Belgien (oder anderswo außerhalb der USA) leben, sollten wissen, dass die Abkommen verschiedene Freibeträge und die Anrechnung der im Ausland bezahlten Steuern sicherstellen. Sie müssen aber auf jeden Fall eine amerikanische Steuererklärung einreichen, auch wenn Sie in den USA überhaupt keine Steuern bezahlen müssen. (Bitte nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass der Verzicht auf die amerikanische Staatsbürgerschaft nicht unbedingt kompliziert ist, aber dass Sie danach eventuell nie mehr in die USA zurückkehren können, vielleicht nicht einmal als Besucher.)

US-Bürger können genauere Informationen hierzu bei einer amerikanischen Botschaft oder einem Konsulat oder übers Internet auf der Website des IRS (www.irs.gov ), dem International Revenue Service, bekommen. Britische Bürger sollten sich an ihre nationale Website (www.inlandrevenue.gov.uk ) wenden, um weitere Informationen zu erhalten.

Sobald Sie bei einer Gemeindeverwaltung angemeldet sind, gelten Sie als Einwohner Belgiens. Einwohner, die nur vorübergehend in Belgien leben, werden normalerweise wie Einwohner besteuert. Es gibt aber eine Sonderregelung für ausländische Führungskräfte, Fachkräfte auf höchster Ebene und Forschungsexperten, die von einem ausländischen Arbeitgeber vorübergehend nach Belgien geschickt wurden.

Diese Personengruppen können Teile Ihres Einkommens von der belgischen Steuerverpflichtung ausschließen, wenn diese Zahlungen professionellen oder privaten Interessen außerhalb Belgiens dienen. Solche Zahlungen können beispielsweise Gehälter für im Ausland geleistete Arbeit sein, aber auch Lebensunterhalts- und Wohnungszuschüsse, Schulgelder für Kinder, die die Grundschule oder eine weiterführende Schule besuchen, sowie Zahlungen, die den Steuerverlust und das Verlassen der Heimat ausgleichen sollen.

Dieser Sonderstatus muss von Ihrem Arbeitgeber beantragt werden, sobald Sie in Belgien angestellt werden - auf jeden Fall bevor Sie in Belgien ankommen. Dieser muss auch zeigen können, dass Ihr primäres wirtschaftliches Interesse in Ihrem Heimatland (oder zumindest außerhalb Belgiens) liegt, auch wenn Sie zeitweilig in Belgien leben und arbeiten. Andere Faktoren, die bei der Beantragung eine Rolle spielen können, sind:

  • ob Sie für die Arbeitsstelle außerhalb Belgiens eingestellt wurden;
  • die Länge Ihrer Einstellung (und ob es sich um einen befristeten Zeitraum handelt);
  • die Möglichkeit, dass Sie an einen anderen Ort versetzt werden;
  • ob Sie im Ausland ein Haus oder ein Grundstück besitzen;
  • ob Sie Kinder haben, die entweder in Belgien oder im Ausland eine internationale Schule besuchen;
  • ob Sie die Beiträge und Anspruchsberechtigungen für die Sozialversicherung, für andere Sonderzulagen oder Privatversicherungen in Ihrem Heimatland aufrechterhalten;
  • ob Ihr Mietvertrag eine „diplomatische Klausel“ enthält.

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